Beschluss:

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 93 „Dorheimer Straße/Fauerbacher Straße“ einschließlich der Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.

 

 

 

Anmerkung

Ortsbeiratsmitglied Cellarius will, dass über den Magistrat nochmal nachgefragt wird, ob ein Geldautomat eingerichtet werden kann. Stadtrat Dr. Osten will sich der Sache annehmen und nachfragen.

 


Abstimmungsergebnis: