Sitzung: 03.05.2018 Stadtverordnetenversammlung
Gemäß § 46 (1) HGO
verliest und überreicht Bürgermeister Dirk Antkowiak die Ernennungsurkunde. Der
Text der Ernennungsurkunde lautet:
K R E I S S T A D T F R I E D B
E R G ( H E S S E N )
ERNENNUNGSURKUNDE
für
Frau Marion Götz
geboren am 10.
Februar 1966
Nachdem die
Stadtverordnetenversammlung Sie am 03. Mai 2018 zur hauptamtlichen Ersten
Stadträtin gewählt hat, werden Sie hiermit unter Berufung in das
Beamtenverhältnis auf Zeit zur
hauptamtlichen Ersten Stadträtin
der Kreisstadt
Friedberg (Hessen) für eine am 01. Juli 2018 beginnende Amtszeit von sechs
Jahren ernannt.
Diese Urkunde wird
in der Erwartung vollzogen, dass Sie Ihre Amtspflichten gewissenhaft erfüllen,
das Vertrauen rechtfertigen, das Ihnen mit dieser Ernennung bekundet wird, und
dass Sie sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Staatsordnung
einsetzen.
Friedberg (Hessen), den 03.Mai 2018
DER MAGISTRAT
der Kreisstadt Friedberg (Hessen)
(Dirk Antkowiak) (Ruth Mühlenbeck)
Bürgermeister Stadträtin
Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde leistet Erste Stadträtin Götz die nachfolgend aufgeführte Eidesformel nach § 47 HBG.
Erste Stadträtin Götz spricht dem ihr von Stadtverordnetenvorsteher Hollender vorgesprochenen Diensteid:
„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflicht gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werden, so wahr mir Gott helfe.“
Gemäß § 46 (1) HGO wird Erste Stadträtin Götz vom Stadtverordnetenvorsteher Hollender mit Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Glückwünsche und Einführungspräsente werden von den einzelnen Fraktionen überreicht.