Gemäß § 46 (1) HGO verliest und überreicht Bürgermeister Dirk Antkowiak die Ernennungsurkunde. Der Text der Ernennungsurkunde lautet:

 

K R E I S S T A D T  F R I E D B E R G  ( H E S S E N )

 

ERNENNUNGSURKUNDE

 

für

 

Frau Marion Götz

geboren am 10. Februar 1966

 

Nachdem die Stadtverordnetenversammlung Sie am 03. Mai 2018 zur hauptamtlichen Ersten Stadträtin gewählt hat, werden Sie hiermit unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zur

hauptamtlichen Ersten Stadträtin

 

der Kreisstadt Friedberg (Hessen) für eine am 01. Juli 2018 beginnende Amtszeit von sechs Jahren ernannt.

 

Diese Urkunde wird in der Erwartung vollzogen, dass Sie Ihre Amtspflichten gewissenhaft erfüllen, das Vertrauen rechtfertigen, das Ihnen mit dieser Ernennung bekundet wird, und dass Sie sich jederzeit für die freiheitliche demokratische Staatsordnung einsetzen.

 

Friedberg (Hessen), den 03.Mai 2018

 

 

DER MAGISTRAT

der Kreisstadt Friedberg (Hessen)

 

 

 

 

(Dirk Antkowiak)                                    (Ruth Mühlenbeck)

Bürgermeister                                              Stadträtin

 

Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde leistet Erste Stadträtin Götz die nachfolgend aufgeführte Eidesformel nach § 47 HBG.

 

Erste Stadträtin Götz spricht dem ihr von Stadtverordnetenvorsteher Hollender vorgesprochenen Diensteid:

„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflicht gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werden, so wahr mir Gott helfe.“

 

Gemäß § 46 (1) HGO wird Erste Stadträtin Götz vom Stadtverordnetenvorsteher Hollender mit Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Glückwünsche und Einführungspräsente werden von den einzelnen Fraktionen überreicht.