Beschluss: beantwortet

Bürgermeister Antkowiak erläutert wie folgt die Anfrage:

 

Wie ist der Sachstand der in dem Antrag beschlossenen Maßnahmen?

 

Dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.09.1989 ist durch die Aufnahme der Ortsumgehung Ossenheim – B275 – in den Bundesverkehrswegeplan 2030 Genüge getan.

 

Im Bundesverkehrswegeplan ist der Bau der B275 Ortsumgehung Friedberg / Ortsumgehung Ossenheim unter der Projektnummer B275-G20-HE-Ta-HE als vordringlicher Bedarf aufgenommen. In der Aufstellung ist das Projekt mit „OP“, also ohne Planungsbeginn und ohne Finanzausstattung aufgeführt.

 

Auf entsprechende Nachfrage hat das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur mit Schreiben vom 21.12.2016 mitgeteilt, dass sich das Projekt noch in einem sehr frühen Planungsstadium befinde und die Trassenführung noch nicht feststehe.

 

Wann ist mit einer Planung für die Umgehungstraße zu rechnen?

 

Hierzu sind noch keine Angaben möglich.