Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.     Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet ehemaliger Germaniabrunnen“ in Friedberg, Dorheim, im zweistufigen Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Dorheim, Flur 1, die Flurstücke 751/6, 751/13, 770/4, 770/5, 770/6, 772/11 (Lageplan Anlage 1).

 

2.     Das Planziel des Bebauungsplanes ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO), das hinsichtlich der zulässigen Betriebe und Anlagen eingeschränkt wird und ausschließlich der Unterbringung des Recyclinghofes Friedberg und des Abfallwirtschaftsbetriebes des Wetteraukreises sowie der sonstigen mit diesen Nutzungszwecken verbundenen baulichen Anlagen und Nutzungen dient.

 

3.     Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.     Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.

 

5.     Der im Zusammenhang mit dem nicht weitergeführten Verfahren  aus dem Jahr 2012  gefasste Stadtverordnetenbeschluss vom 30.10.2012 (DS11-16/0405, Reduzierung Geltungsbereich) wird durch diese Neufassung des Aufstellungsbeschlusses erfüllt.


Abstimmungsergebnis: