Sitzung: 02.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss, Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur, Ausschuss für Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung
Vorlage: 16-21/0484
Nach einer kurzen Einleitung von Bürgermeister Antkowiak übergibt er das
Wort an Amtsleiterin Dr. Pfeffer und Herrn Haselmaier.
Die Präsentationen werden den Ausschussmitgliedern zugesendet.
Frau Dr. Pfeffer erläutert den sozialen Wohnungsbau anhand folgender
Themenbereiche:
-
Entwicklung der
öffentlich geförderten Wohnungen in Friedberg
Die Anzahl der geförderten
Wohnungen reduziert sich, da diese aus der Förderung raus fallen: Von 921
Wohneinheiten (1999) auf 393 Wohneinheiten (2018) bis hin zu ca. 323
Wohneinheiten (2022); aktuell ist die Zahl der Bewerber bei 395.
-
Förderprogramme
Land: 1. Förderweg
(siehe Vortrag Herr Haselmaier); Programm Mietwohnungsbau für mittlere
Einkommen (Friedberg nicht aufgenommen)
Stadt Friedberg:
Friedberger Programm zur Förderung von preisgünstigem (Miet-) Wohnungsbau (= städtisches
Programm, dass Personen hilft, welche nicht die Fördervoraussetzungen
des 1. Förderweges erfüllen); Maximale Miethöhe: 7,50 €/m²
-
Fehlbelegungsabgabe
2018 voraussichtlich 42.978,-
€
85 % der Mittel sind
zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau (1. Förderweg) zu verwenden.
Die vom Land angesetzte
Verwaltungskostenpauschale (15 %) ist nach Angabe der Verwaltung nicht
Kosten deckend!
-
Verbilligungsprogramm
BImA
Richtlinie der BImA zur
Verbilligten Abgabe von Grundstücken
Merkblatt zur Anwendung der
Richtlinie der BImA zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR) für Zwecke
des sozialen Wohnungsbaus
Link: www.bundesimmobilien.de/7948394/erstzugriff
-
Baulandoffensive
Hessen
Zweistufiges Verfahren bei dem
eine Entwicklung von Flächen außerhalb des städtischen Haushalts, aber unter
Entscheidungsgewalt der Kommune stattfindet.
Link: www.bauland-offensive-hessen.de
-
Konzeptvergabe
Problematik: Anforderung der
HGO im Bieterverfahren lässt nur Höchstpreis zu
Lösung: Vergabe nach
Inhaltlichen Konzepten
Folge: Wahl/Umsetzung des
besten Nutzungskonzepts
-
Mietspiegel
§ 558 c BGB: Einfacher
Mietspiegel
§ 558 d BGB: Qualifizierter
Mietspiegel
Problem: Hoher Aufwand (Kosten), Mieten der
letzten 4 Jahre
Gefahr: Mieterhöhende Wirkung, Anpassung
alle 2 Jahre
Im Anschluss an die Präsentation von Frau Dr. Pfeffer gibt Vorsitzende
Götz den Mitgliedern der Ausschüsse die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Mitglied Wagner erkundigt sich, welche Projekte nach Friedberger Programm
in der Housing Area durchgeführt wurden. Frau Dr. Pfeffer erläutert, dass sich
beide Gebäude in der Tepler Straße befinden und von der Wohnungsbaugesellschaft
und dem Bauverein realisiert wurden, der Zuschuss betrug rund 500.000,- €. Die
darauf folgende Frage von Stadtverordneten Uebelacker, warum die Gebäude nicht
über den 1. Förderweg gefördert wurden und ob derzeit Projekte in dieser
Hinsicht in Arbeit sind, beantwortet Frau Dr. Pfeffer damit, dass diese
zeitlich vor der Förderung realisiert wurden; des Weiteren gibt es derzeit
keine Vorhaben in Friedberg, die über den 1. Förderweg gefördert werden können.
Vorsitzender Seuß fragt an, ob die Baulandoffensive Hessen im
Erstzugriff zum Zuge kommen könne. Frau Dr. Pfeffer erklärt, dass dies seitens
des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen geprüft werde.
Nachdem keine Fragen mehr bestehen wird Herrn Haselmaier das Wort
erteilt. Dieser stellt die Förderung nach 1. Förderweg des Landes dar:
-
Allgemeine Förderbedingungen
Förderziel: Wohnraum zu
schaffen für Haushalte, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Förderfähige Maßnahmen:
Schaffung/Erhaltung von Wohnungen
Voraussetzungen: z.B.
Kostendeckung, kommunale Beteiligung, Eigenleistung (mind. 15 %)
-
Technische
Anforderungen
Barrierefreiheit,
Planungsgrundlagen, weiteres
-
Belegungsbindung
20 Jahre Bindung, Beachtung
von Einkommensgrenzen, Mietpreisbindung
-
Förderung
Darlehensförderung,
Zusatzförderung
-
Ausblick auf die
Veränderungen des Programms
Im Anschluss an die Präsentation von Herrn Haselmaier gibt Vorsitzende
Götz den Mitgliedern der Ausschüsse die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Mitglied Wordarz-Frank fragt, wie es nach dem Ablaufen des aktuellen
Programms zur sozialen Wohnraumförderung weiter gehe. Herr Haselmaier
erläutert, dass die Förderung eines Gebäudes mit dem laufenden Programm derzeit
nicht mehr funktioniere, planerische Leistungen und Kostenschätzungen können
durchgeführt werden.
Die Frage von Mitglied Dr. Rack nach einer Programmbewertung beantwortet
Herr Haselmaier damit, dass das Programm in seiner Handhabung vereinfacht wird,
jedoch die neuen technischen Anforderungen problematisch sind.
Mitglied Hausner erkundigt sich, wer die Kosten trage, wenn ein Projekt
aufgrund von Unwägbarkeiten teurer werde. Die Kosten werden von Bauherr und
Stadt getragen, erklärt Haselmaier.
Mitglied Herbst wird nun das Wort erteilt.
Die Präsentation wird den Ausschussmitgliedern zugesendet.
Mitglied Herbst erläutert in einer Kurzpräsentation, welche folgenden
Möglichkeiten seine Fraktion sieht, um den sozialen Wohnungsbau in Friedberg zu
stärken:
-
Mietzuschüsse
-
Eigene Immobilien und Kooperationen
-
Finanzielle Förderungen (z.B. mit Hilfe des
KIP-Programms, …)
-
Friedberger Wohnungsbau stärken (z.B.
Kapitalerhöhung, …)
-
Investor für die Ray Barracks an Umsetzung von
Zielen des sozialen Wohnungsbaus binden
-
Vorgezogener Erstzugriff für den sozialen
Wohnungsbau in der Straße am Wartfeld
-
Sozialwohnungen im Baugebiet Steinern Kreuzweg
Im Anschluss an die Präsentation von Mitglied Herbst geben die Vorsitzenden
den Mitgliedern der Ausschüsse die Möglichkeit Fragen zu stellen.
Antragsteller Weiberg erläutert, dass es Ziel der Anträge ist,
bezahlbare Mieten in Friedberg zu schaffen; ein Bedarf hierzu sei gegeben. Des
Weiteren soll die Verwaltung mögliche Fördermittel recherchieren und geprüft
werden, wie die Wohnungsbaugesellschaft gestärkt werden kann.
Nachdem keine Einwände dagegen erhoben werden, dass das Publikum
Rederecht erhält, trägt Herr Keller vom Bauverein „Eigener Herd ist Goldes
Wert“ das Angebot vor, dass der Bauverein Wohnungen zur Verfügung stellen könne.
Bedingung sei, dass das Bauland zu den gleichen Konditionen wie die der Wohnungsbaugesellschaft
an den Verein veräußert wird.
Mitglied Weiberg fordert, dass in Zukunft Baugebiete dichter bebaut
werden sollen, dies soll besonders bei der Entwicklung des Kasernengeländes
beachtet werden. Bürgermeister Antkowiak erläutert, dass bei einer dichteren
Bebauung zuerst infrastrukturelle Einrichtungen (z. B. Kläranlage) erweitert
werden müssen, bevor eine dichtere Bauweise in Betracht gezogen werden kann.
Mitglied Hausner fragt an, ob (a) im letzten Bauabschnitt des
Baugebietes „Steinern Kreuzweg“ die Möglichkeit bestehe Flächen für den
sozialen Wohnungsbau auszuweisen und (b) Leerstände durch Förderung wieder zu
beleben. Frau Dr. Pfeffer (a) gibt an, dass die Vergabe der Grundstücke noch
nicht stattgefunden habe und somit die Möglichkeit Flächen für den sozialen
Wohnungsbau bereitzustellen gegeben ist, allerdings müssen Mittel dafür im
Haushalt 2019 bereit gestellt werden und es dürfe nicht außer Acht gelassen
werden, dass Private sich als Träger für den sozialen Wohnungsbau bewerben
können. (b) Frau Dr. Pfeffer erklärt, dass es bei der Leerstandsentwicklung
wenig bis keine Angriffsmöglichkeiten gibt, oft bestehe auch die Schwierigkeit
an die Eigentümer heran zu kommen.
Nachdem weitere Fragen diskutiert wurden und keine Wortmeldungen mehr
erfolgen verweist die Vorsitzende Götz die Vorlagen DS-Nr. 16-21/0484, die
DS-Nr. 16-21/0488 und die DS-Nr. 16-21/0537 zur weiteren Beratung in die
Ausschüsse.
Da keine weiteren Diskussionspunkte mehr vorgebracht werden, schließen
die Ausschussvorsitzenden Pfannmüller, Seuß und Götz die Sitzung mit
Dankesworten an die Anwesenden.