Sitzung: 24.04.2018 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0639
Bürgermeister
Antkowiak erläutert kurz, dass auf dem Gelände der neue Standort des
Recyclinghofs entstehen soll. Abstimmung mit Bad Nauheim haben bereits
stattgefunden.
Beschluss:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung der
Stadt Friedberg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet
ehemaliger Germaniabrunnen“ in Friedberg, Dorheim, im zweistufigen
Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. Der
räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Dorheim,
Flur 1, die Flurstücke 751/6, 751/13, 770/4, 770/5, 770/6, 772/11 (Lageplan
Anlage 1).
2.
Das Planziel des Bebauungsplanes ist
die Festsetzung eines Gewerbegebietes gemäß § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO),
das hinsichtlich der zulässigen Betriebe und Anlagen eingeschränkt wird und
ausschließlich der Unterbringung des Recyclinghofes
Friedberg und des Abfallwirtschaftsbetriebes des Wetteraukreises sowie
der sonstigen mit diesen Nutzungszwecken verbundenen baulichen Anlagen und
Nutzungen dient.
3.
Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2
Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
4.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind einzuleiten.
5.
Der im
Zusammenhang mit dem nicht weitergeführten Verfahren aus dem Jahr 2012 gefasste Stadtverordnetenbeschluss vom
30.10.2012 (DS11-16/0405, Reduzierung Geltungsbereich) wird durch diese
Neufassung des Aufstellungsbeschlusses erfüllt.
Abstimmungsergebnis: