Beschluss: beschlossen

Ausschussvorsitzende Götz und zuständiger Stadtrat Fenske erläutern ausführlich die Vorlage und die in Zusammenhang hiermit in den zurückliegenden Tagen erfolgten Klärungen und Erörterungen. Hierzu ergehen einige Fragen aus den Reihen der Mitglieder. Diese werden durch die anwesenden Mitarbeiterinnen der Verwaltung sowie Stadtrat Fenske erläutert.

 

Anschließend werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Änderung:

Die Öffnungszeit wird von bisher 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr auf 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr ausgeweitet. Die Basisbetreuung findet in der Zeit von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt.

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Einstimmig beschlossen

Ja 8  Nein 0  Enthaltung 1 

 

 

2. Änderung:

Zu Punkt 2 der Vorlage wird eine Neufassung an die Mitglieder des Ausschusses verteilt. Diese lautet wie folgt:

 

Aufgrund neuer Erkenntnisse und den Ausführungen im Eildienst des Hessischen Städte – und Gemeindebundes vom Freitag, dem 11.04.2018 und sofortiger Nachfrage, ob die Kommunen an die

Kostenmodule in Höhe von 22,60 € pro Stunde gebunden sind, wurde dies verneint. Stattdessen soll eine entsprechende Kostenkalkulation seitens der Kommunen durchgeführt werden und die Kostenbeiträge in der Satzung in voller Höhe dargestellt werden. Die entsprechende Reduzierung (basierend auf dem Landeszuschüssen von voraussichtlich 135,60 €) wird an die Eltern analog der gesetzlichen Bambiniregelung (Reduzierung des Kostenbeitrages um 100 Euro) weitergegeben.

 

Basierend auf den jetzigen Einnahmeverhältnissen ergibt sich für den Kindergartenbereich ein

durchschnittlicher Stundensatz in Höhe von 21,60 €.

 

Demnach ergeben sich nach derzeitigen Kenntnissen folgende Kostenbeiträge:

 

Betreuungszeit

Monatlicher Kostenbeitrag

Kostenanteil Eltern

7.00 Uhr bis 13.00 Uhr

129,60 €

0

7.00 Uhr bis 15.00 Uhr

172,80 €

37,20 €

7.00 Uhr bis 17.00 Uhr

216 €

80,40 €

 

Eine abschließende Berechnung der Gebühren bleibt der Satzungsvorlage vorbehalten.

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Einstimmig beschlossen

Ja 8  Nein 0  Enthaltung 1 

 

 

3. Änderung:

Auch für die Krippen- und Hortkinder wird auf die Erhebung von einkommensabhängigen Gebühren verzichtet.

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 3  Nein 1  Enthaltung 6 

 

 

4. Änderung:

Der Kostenbeitrag für die Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres beträgt:

 

Betreuungszeit

Monatlicher Kostenbeitrag (in Euro)

7.00 Uhr bis 15.00 Uhr

280,--

7.00 Uhr bis 17.00 Uhr

350,--

 

Für die Hortkinder sollte wie bisher gelten, dass nur eine Ganztagsbetreuung möglich ist.

Auch hier wurde der Stundensatz von 22,60 €, analog der Kindergartenbetreuung, zugrunde gelegt, allerdings nur bemessen für den Zeitraum von 8 Stunden, obwohl den Hortkindern eine

Betreuungszeit von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr zur Verfügung steht. Diese Betreuungszeit können sie jedoch nur in den Schließzeiten der Schule nutzen und nicht während des ganzen Jahres.

 

 

Betreuungszeit

Monatlicher Kostenbeitrag (in Euro)

7.00 Uhr bis 17.00 Uhr

180,--

 

Die Höhe des Verpflegungsentgeltes und die der Kleinkinderpflegeprodukte sollte wie in der jetzigen Satzung durch den Magistrat geregelt werden.

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 3  Nein 1  Enthaltung 6 

 

 

5. Änderung:

Zum nachfolgenden Punkt wird eine Neufassung an die Mitglieder des Ausschusses verteilt. Diese lautet wie folgt:

 

Neu wäre jedoch, dass die Rückerstattung im Bereich des Verpflegungsentgeltes eine andere Regelung erfährt.

Bisher wurden Verpflegungsentgelte auf Antrag der Eltern zurückerstattet, sobald das Kind länger als 5 aufeinander folgende Öffnungstage entschuldigt in der Einrichtung gefehlt hat. Eine Rückerstattung war somit ab dem 6. Tag möglich. Der Verwaltungsaufwand sowohl in der Kindertagesstätte als auch in der Kindertagesstättenverwaltung ist unverhältnismäßig hoch, so dass eine Rückerstattung künftig nur noch ab einem Betrag in Höhe von 15 € an die Eltern als Zahlungsempfänger möglich ist.

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0 

 

 

6. Änderung:

In der neuen Kostenbeitragssatzung (alt Gebührensatzung) sollte eine Rubrik „zusätzliche

Kostenbeiträge“ aufgenommen werden.

In allen Kindertagesstätten werden für besondere Aktivitäten, wie z.B. Ausflüge, Theaterbesuche oder auch ein gesundes Frühstück zusätzliche Gelder eingesammelt. Dies ist zwar überall gängige Praxis, jedoch findet sich in der jetzigen Gebührensatzung hierfür keine Legitimation.

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Einstimmig beschlossen

Ja 7  Nein 0  Enthaltung 2 

 

 

7. Änderung:

In den Sommerferien haben fast alle Kindertagesstätten für drei Wochen geschlossen. Jedoch ist die Stadt gehalten, eine Notdienstbetreuung für die Kinder der Eltern anzubieten, die berufstätig sind und zu den Schließungszeiten keinen Urlaub erhalten.

Die Kindertagesstättenverwaltung fragt im Vorfeld bei den Eltern ab, wer den Notdienst in Anspruch nehmen will und bittet um eine verbindliche Anmeldung für die entsprechend benötigten Zeiten. Die Anzahl des pädagogischen Personals richtet sich nach der Anzahl der Kinder, die betreut werden müssen.

Trotz „verbindlicher“ Zusagen stimmt die Anzahl der angemeldeten Kinder in den wenigsten Fällen mit der Anzahl der dann tatsächlich anwesenden Kinder überein.

Daher wird künftig ein zusätzlicher wöchentlicher Kostenbeitrag (nach wöchentlicher Inanspruchnahme) erhoben, um eine höhere Verbindlichkeit zu erreichen.

 

Abstimmungsergebnis: 

 

Einstimmig beschlossen

Ja 9  Nein 0  Enthaltung 0