Ausschussvorsitzende Götz und zuständiger
Stadtrat Fenske erläutern ausführlich die Vorlage und die in Zusammenhang
hiermit in den zurückliegenden Tagen erfolgten Klärungen und Erörterungen. Hierzu
ergehen einige Fragen aus den Reihen der Mitglieder. Diese werden durch die
anwesenden Mitarbeiterinnen der Verwaltung sowie Stadtrat Fenske erläutert.
Anschließend werden folgende Beschlüsse
gefasst:
1.
Änderung:
Die Öffnungszeit wird von bisher 7.30 Uhr
bis 16.30 Uhr auf 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr ausgeweitet. Die Basisbetreuung findet
in der Zeit von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 1
2.
Änderung:
Zu Punkt 2 der Vorlage wird eine Neufassung
an die Mitglieder des Ausschusses verteilt. Diese lautet wie folgt:
Aufgrund neuer Erkenntnisse und den
Ausführungen im Eildienst des Hessischen Städte – und Gemeindebundes vom
Freitag, dem 11.04.2018 und sofortiger Nachfrage, ob die Kommunen an die
Kostenmodule in Höhe von 22,60 € pro Stunde
gebunden sind, wurde dies verneint. Stattdessen soll eine entsprechende
Kostenkalkulation seitens der Kommunen durchgeführt werden und die Kostenbeiträge
in der Satzung in voller Höhe dargestellt werden. Die entsprechende Reduzierung
(basierend auf dem Landeszuschüssen von voraussichtlich 135,60 €) wird an die
Eltern analog der gesetzlichen Bambiniregelung (Reduzierung des Kostenbeitrages
um 100 Euro) weitergegeben.
Basierend auf den jetzigen
Einnahmeverhältnissen ergibt sich für den Kindergartenbereich ein
durchschnittlicher Stundensatz in Höhe von
21,60 €.
Demnach ergeben sich nach derzeitigen
Kenntnissen folgende Kostenbeiträge:
Betreuungszeit |
Monatlicher Kostenbeitrag |
Kostenanteil Eltern |
7.00 Uhr bis 13.00 Uhr |
129,60 € |
0 |
7.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
172,80 € |
37,20 € |
7.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
216 € |
80,40 € |
Eine abschließende Berechnung der Gebühren
bleibt der Satzungsvorlage vorbehalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 1
3.
Änderung:
Auch für die Krippen- und Hortkinder wird
auf die Erhebung von einkommensabhängigen Gebühren verzichtet.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 3 Nein 1 Enthaltung 6
4.
Änderung:
Der
Kostenbeitrag für die Betreuung eines Kindes bis zur Vollendung des 3.
Lebensjahres beträgt:
Betreuungszeit |
Monatlicher Kostenbeitrag (in Euro) |
7.00 Uhr bis 15.00 Uhr |
280,-- |
7.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
350,-- |
Für die Hortkinder sollte wie bisher gelten,
dass nur eine Ganztagsbetreuung möglich ist.
Auch hier wurde der Stundensatz von 22,60 €,
analog der Kindergartenbetreuung, zugrunde gelegt, allerdings nur bemessen für
den Zeitraum von 8 Stunden, obwohl den Hortkindern eine
Betreuungszeit von 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
zur Verfügung steht. Diese Betreuungszeit können sie jedoch nur in den
Schließzeiten der Schule nutzen und nicht während des ganzen Jahres.
Betreuungszeit |
Monatlicher Kostenbeitrag (in Euro) |
7.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
180,-- |
Die Höhe des Verpflegungsentgeltes und die
der Kleinkinderpflegeprodukte sollte wie in der jetzigen Satzung durch den
Magistrat geregelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
beschlossen
Ja 3 Nein 1 Enthaltung 6
5.
Änderung:
Zum nachfolgenden Punkt wird eine Neufassung
an die Mitglieder des Ausschusses verteilt. Diese lautet wie folgt:
Neu wäre jedoch, dass die Rückerstattung im
Bereich des Verpflegungsentgeltes eine andere Regelung erfährt.
Bisher wurden Verpflegungsentgelte auf
Antrag der Eltern zurückerstattet, sobald das Kind länger als 5 aufeinander
folgende Öffnungstage entschuldigt in der Einrichtung gefehlt hat. Eine
Rückerstattung war somit ab dem 6. Tag möglich. Der Verwaltungsaufwand sowohl
in der Kindertagesstätte als auch in der Kindertagesstättenverwaltung ist
unverhältnismäßig hoch, so dass eine Rückerstattung künftig nur noch ab einem
Betrag in Höhe von 15 € an die Eltern als Zahlungsempfänger möglich ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
6.
Änderung:
In der neuen Kostenbeitragssatzung (alt
Gebührensatzung) sollte eine Rubrik „zusätzliche
Kostenbeiträge“ aufgenommen werden.
In allen Kindertagesstätten werden für
besondere Aktivitäten, wie z.B. Ausflüge, Theaterbesuche oder auch ein gesundes
Frühstück zusätzliche Gelder eingesammelt. Dies ist zwar überall gängige
Praxis, jedoch findet sich in der jetzigen Gebührensatzung hierfür keine
Legitimation.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 2
7.
Änderung:
In den Sommerferien haben fast alle
Kindertagesstätten für drei Wochen geschlossen. Jedoch ist die Stadt gehalten,
eine Notdienstbetreuung für die Kinder der Eltern anzubieten, die berufstätig
sind und zu den Schließungszeiten keinen Urlaub erhalten.
Die Kindertagesstättenverwaltung fragt im
Vorfeld bei den Eltern ab, wer den Notdienst in Anspruch nehmen will und bittet
um eine verbindliche Anmeldung für die entsprechend benötigten Zeiten. Die
Anzahl des pädagogischen Personals richtet sich nach der Anzahl der Kinder, die
betreut werden müssen.
Trotz „verbindlicher“ Zusagen stimmt die
Anzahl der angemeldeten Kinder in den wenigsten Fällen mit der Anzahl der dann
tatsächlich anwesenden Kinder überein.
Daher wird künftig ein zusätzlicher
wöchentlicher Kostenbeitrag (nach wöchentlicher Inanspruchnahme) erhoben, um
eine höhere Verbindlichkeit zu erreichen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0