Ortsbeiratsmitglied Ruppel nimmt zur Vorlage Stellung und stellt zunächst fest, dass bei der Anlage 3 sechs Seiten doppelt beigeheftet sind; auch würde eine doppelseitig kopierte Vorlage die Papierflut eindämmen.

Ortsbeiratsmitglied Kruse hat Bedenken, dass bei Starkregen Schadstoffe in den Bodenbereich eindringen können und fragt nach, ob die Anlage entsprechend abgesichert wird. Ortvorsteher Rack erwidert, dass dort keineswegs Schadstoffe gelagert werden, sondern dass der nur gelegentliche Betrieb des Schadstoffmobils weiterhin gewährleistet wird. Ortsbeiratsmitglied Ruppel weist auf die Verkehrsuntersuchung hin (Anlage 6), wonach keine baulichen Maßnahmen an beiden betroffenen Verkehrsknotenpunkten erforderlich sind.

 

 

Der Ortsbeirat des Stadtteils Kernstadt nimmt den Beschlussentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Gewerbegebiet ehemaliger Germaniabrunnen“ ohne Gegenrede zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis: