Ortsvorsteher Wagner begrüßt den dazu eingeladenen Gast Herrn Bücken.

Herr Bücken schildert kurz den aktuellen Sachstand zum Vorhaben der Baumbestattung im Ossenheimer Wäldchen. In dem kürzlich stattgefundenen Gespräch mit Herrn Bürgermeister Antkowiak stellte sich heraus, dass eine politische Unterstützung vom Ortsbeirat gegeben sein sollte. In der anschließenden kontroversen Diskussion werden aufkommende Fragen, soweit möglich, beantwortet.

 

Anschließend erfragt Ortsvorsteher Wagner die weitere Vorgehensweise.

 

Ortsbeiratsmitglied Haub schlägt Antragsstellung und eine geheime Wahl / keine öffentliche Wahl vor.

 

Anschließend stellt Ortsvorsteher Wagner die Nichtöffentlichkeit her.

 

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, das Vorhaben Waldfriedhof im Ossenheimer Wäldchen zeitnah umzusetzen. Dabei sollen:

 

1.     Der Rundwanderweg entlang der Außengrenzen des Wäldchens weiterhin den Bürger/innen zur Verfügung stehen,

 

2.     Die Durchführung des alljährlichen Wäldchestag zu Pfingsten gewährleistet bleiben,

 

3.     Die baulichen Veränderungen so gering wie möglich gehalten werden.

 

Wie sich nach der Sitzung herausstellte, sind geheime Abstimmungen gemäß § 54 Abs. 2 HGO unzulässig. Aus diesem Grund wird das Abstimmungsergebnis nicht veröffentlicht und zur nächsten Ortsbeiratssitzung die offene Abstimmung nachgeholt.