Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Mitglied Ster fragt nach einem öffentlichen Spielplatz. Amtsleiterin Dr. Pfeffer erklärt, wo dieser im vorliegenden Bebauungsplan verzeichnet ist und erläutert, dass die Stadt mit dessen Bau erst nach Vorliegen bestimmter bautechnischer Voraussetzungen beginnen kann.

 

Stadtverordneter Cellarius weist darauf hin, dass die Böschung neben den Bahngleisen mit einer Folie überdeckt wurde, in die Bodendecker eingepflanzt wurden, und dass dies nicht der im Bebauungsplan vorgesehenen Bepflanzung entspricht.

 

Nach längerer Diskussion einigt sich der Ausschuss darauf die Verwaltung anzuweisen dafür zu sorgen, dass die im Moment vorhandene Hangbepflanzung gegen eine dem Bebauungsplan entsprechende Bepflanzung ausgetauscht wird.

 

 

Beschluss:

 

Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

 

1.   Der vorliegende Bebauungsplanentwurf Nr. 30 „Zuckerfabrik“, Teil I, 3. Änderung in Friedberg-Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

2.   Die gem. § 9 (4) BauGB i.V. mit § 81 (3) S.1 HBO als Festsetzungen in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen Vorschriften gem. § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.   Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Zuckerfabrik“, Teil I, 3. Änderung in Friedberg-Kernstadt wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: