Sitzung: 31.01.2018 Ortsbeirat des Stadtteils Dorheim
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0601
Antragstext:
Der Magistrat der
Stadt Friedberg wird gebeten,
a) einen Ortstermin
zur Besichtigung der Lage in dem betroffenen Areal zu veranlassen
(Teilnehmer: städtische
Straßenverkehrsbehörde, Ortsvorsteher/Stellvertreter und Mitglieder des
Ortsbeirates, Anwohner der
Salzgrafenstraße und der Inhaber des Reiterhofs)
b) unmittelbare
Abhilfemaßnahmen zu veranlassen, darunter zählen auch Geschwindigkeitsmessungen
des durch Anliegerverkehr stark
befahrenen Wegeabschnitts, und
c) perspektivisch
eine neue, verbesserte und dauerhafte Wegeherstellung zu planen.
Notwendige
Haushaltsmittel sind einzustellen.
Ortsbeiratsmitglied Ruppel erläutert den Antrag und bittet um
Zustimmung. Zum besseren Verständnis gibt er diverse Emails des Ortsvorstehers
an die Stadtverwaltung und Fotos zu dem Vorgang dem Gremium zur Kenntnis.
Ortsbeiratsmitglied Ljungh fragt an, ob auch nach eventuellen Maßnahmen
der Verkehrsfluss von großen landwirtschaftlichen Maschinen sichergestellt sei.
Ortsbeiratsmitglied Ruppel erläutert, dass aus diesem Grund keine einfache
Verschmälerung durch Poller o. ä. des Weges stattfinden kann. Das Befahren mit
großen Fahrzeugen muss weiterhin gewährleistet bleiben.
Stadtverordneter Olthoff erinnert an das Thema Straßenbeitragssatzung.
Bei einer Sanierung des Weges bzw. der Seitenstreifen muss sichergestellt sein,
dass keine Belastung für die Anwohner entsteht. Magistratsmitglied Mühlenbeck
will dieses Thema in einer der nächsten Sitzungen des Magistrats ansprechen.
Ortsbeiratsmitglied Kruse regt an, die durchnässten und verschlammten
Randbereiche durch Aufbringen von Schotter zu ertüchtigen.
Ortsbeiratsmitglied Strack schlägt eine eventuelle Einbahnstraßenlösung
vor, um das Ausweichen von Fahrzeugen bei Gegenverkehr auf den nassen
Randbereich zu verhindern. Zur Findung einer Lösung muss mit allen Beteiligen
(Anwohnern / landwirtschaftlichen Nutzern) gesprochen werden.
Im Gremium wird diskutiert, ob Geschwindigkeitsbegrenzungen und
eventuelle Geschwindigkeitsmessungen im genannten Bereich sinnvoll wären.
Ortsbeiratsmitglied Pabst gibt zu bedenken, dass es sich um einen Feldweg
handelt, auf dem generell nur mit angepasster Geschwindigkeit gefahren werden
darf. Ortsbeiratsmitglied Kruse ergänzt, dass Geschwindigkeitsmessungen nach
seiner Ansicht übertrieben seien und man besser durch geeignete bauliche Maßnahmen
das Durchfahren mit hohen Geschwindigkeiten verhindern sollte.
Stadtverordneter Veith führt an, dass der Grund für die Nässe im
Randbereich des Weges die direkte Bebauung ist. Dadurch kann das Wasser nicht
ablaufen und bleibt stehen. Das Gefälle der Straße müsste auf die andere Seite
verlagert werden.
Ortsbeiratsmitglied Kruse ergänzt, dass die angeregte Diskussion zeigt,
dass ein zeitnaher Ortstermin zwingend notwendig sei, um sich ein Bild von der
Situation zu machen. Dieser Termin müsse allerdings stattfinden, solange noch
feuchtes Wetter vorherrscht.
Die anwesenden Gäste melden sich, nachdem Ortsvorsteher Dr. Rack dazu
die Genehmigung des Gremiums eingeholt hat, ebenfalls zu Wort.
Geschwindigkeitsmessungen werden auch von ihnen kritisch gesehen, eine
Geschwindigkeitsbegrenzung mittels Schilder wäre jedoch angebracht. Die
Randbereiche sollten mit Schotter oder Rasensteinen saniert werden. Ein Grund
für den schlechten Zustand wird außerdem in dem starken Verkehrsaufkommen mit
Gegenverkehr von und in Richtung des Reiterhofs gesehen.
Ortsvorsteher Dr. Rack schließt die Diskussion und bekräftigt, dass
möglichst zügig eine Lösung gefunden werden muss, die für alle Nutzer und
Anrainer akzeptabel ist. Dazu ist Geld aus dem städtischen Etat einzusetzen und
eine Belastung der Anrainer auszuschließen.
Beschluss:
Der Magistrat der
Stadt Friedberg wird gebeten,
a) einen Ortstermin
zur Besichtigung der Lage in dem betroffenen Areal zu veranlassen
(Teilnehmer: städtische Straßenverkehrsbehörde,
Ortsvorsteher/Stellvertreter und Mitglieder des
Ortsbeirates, Anwohner der
Salzgrafenstraße und der Inhaber des Reiterhofs)
b) unmittelbare
Abhilfemaßnahmen zu veranlassen, darunter zählen auch
Geschwindigkeitsmessungen und
des durch Anliegerverkehr stark
befahrenen Wegeabschnitts,
c) perspektivisch
eine neue, verbesserte und dauerhafte Wegeherstellung zu planen.
Notwendige
Haushaltsmittel sind einzustellen.
Abstimmungsergebnis: