Nach Aushändigung der Ernennungsurkunde leistet Bürgermeister Antkowiak unter Erheben der rechten Hand die nachfolgend aufgeführte Eidesformel nach § 72 HBG.

 

Bürgermeister Antkowiak spricht den ihm von Stadtverordnetenvorsteher Hollender vorgesprochenen Diensteid:

„Ich schwöre, dass ich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Hessen sowie alle in Hessen geltenden Gesetze wahren und meine Pflichten gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werden, so wahr mir Gott helfe.“