Sitzung: 07.12.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 29, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0538-1
Fraktionsvorsitzender
Weiberg begründet den Antrag.
Antragstext:
Wir
beantragen die oben genannte Beschlussvorlage wie folgt zu ändern:
b) (neu) Das vorgelegte Konzept mit der Schaffung
eines Technologiezentrums mit der Erweiterung der THM, der Ansiedlung von
THM-nahen Start-up-Unternehmen sowie der Entwicklung von studentischem Wohnen wird
mit Flächen für sozialen Wohnungsbau ergänzt. Dabei ist die Nutzung der
Verbilligungsklausel anzustreben.
c) Die Entwicklung des studentischen
Wohnens soll von öffentlichen, gemeinnützigen oder
genossenschaftlichen Trägern realisiert
werden.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
abgelehnt
Ja 9 Nein 29 Enthaltung 0
Fraktionsvorsitzende Götz stellt folgenden Ergänzungsantrag:
Ergänzung der Magistratsvorlage um folgenden Punkt c):
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob und ggf. wie das vorgelegte Konzept zur Schaffung eines Technologiezentrums mit der Erweiterung der THM, der Ansiedlung von THM-nahen Start-up-Unternehmen sowie der Entwicklung von studentischem Wohnen mit Flächen für den sozialen Wohnungsbau unter Nutzung der Verbilligungsklausel ergänzt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 22 Nein 16 Enthaltung 0
Beschluss NEU (16-21/0538):
a.
Der
Weiterführung und Konkretisierung der Verhandlungen mit der Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben mit dem Ziel eines Erwerbs einer Teilfläche von ca. 2,6 ha
aus dem Gelände der ehemaligen Ray Baracks Kaserne wird zugestimmt.
b.
Das
Konzept mit der Schaffung eines Technologiezentrums mit der Erweiterung der
THM, der Ansiedlung von THM-nahen Start-up-Unternehmen sowie der Entwicklung
von studentischem Wohnen wird gebilligt.
c. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob
und ggf. wie das vorgelegte Konzept zur Schaffung eines Technologiezentrums mit
der Erweiterung der THM, der Ansiedlung von THM-nahen Start-up-Unternehmen
sowie der Entwicklung von studentischem Wohnen mit Flächen für den sozialen
Wohnungsbau unter Nutzung der Verbilligungsklausel ergänzt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit
Ergänzung beschlossen
Ja 22 Nein 16 Enthaltung 0
Abstimmungsergebnis: