Anfrage:
1.
Wurden die am 01.09.2011
verabschiedeten Voraussetzungen für die Nutzung des Grabens in der Gemarkung
Bruchenbrücken für die Ableitung des Niederschlagswassers schon erfüllt?
a.
Vorlage einer fachgerechten
Entwässerungsplanung,
b.
Vorlage einer hydraulischen
Berechnung, dass sich die Abflussmenge nicht erhöht,
c.
Nachweis über die Abstimmung mit den
zu beteiligenden Behörden
d.
sowie eine Verpflichtung der Stadt
Niddatal, sämtliche Kosten für eventuell notwendige Maßnahmen zu übernehmen?
2.
Lassen sich eventuelle zusätzliche
Mengen an Oberflächenwasser in die aktuellen Hochwasserschutzmaßnahmen
integrieren?
3.
Gibt es Schätzungen über die Zunahme
des Verkehrs?
4.
Gibt es Berechnungen über die Zunahme
des Abwasservolumens im Kanalsystem von Bruchenbrücken und dessen Kapazitäten?
5.
Welche weiteren Vorlagen sind noch zu
erwarten?
Erster Stadtrat Antkowiak beantwortet die
Anfrage wie folgt:
a. Die Stadt Niddatal
hatte die Planungen für eine Entwicklung des Baugebietes Auf dem Gollacker
seinerzeit eingestellt. Aus diesem Grund musste der zitierte Beschluss der StVV
vom 01.09.2011 zu DS-Nr. 11-16/0042 mit den Forderungen der Stadt Friedberg von
der Stadt Niddatal nicht umgesetzt werden.
b. Bislang ist die Stadt
Niddatal wegen der Wiederaufnahme des Bebauungsplanverfahrens nicht auf die
Stadt Friedberg zugekommen; deshalb liegen keine offiziellen Informationen vor
und damit sind noch keine belastbaren Aussagen zum Verkehrsaufkommen oder zu Abwassermengen
/ Niederschlagsmengen möglich.
c. Handlungsleitend für
die Verwaltung ist nach wie vor uneingeschränkt der Beschluss der StVV vom
September 2011.
d. Durch die
Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes haben sich die gesetzlichen Vorgaben
teilweise geändert. Neubaugebiete müssen grundsätzlich im Trennsystem
entwässert werden, sofern eine Vorflut – in diesem Fall die Wetter – vorhanden
ist. Der Regenwasserabfluss muss so gedrosselt werden, dass die eingeleitete
Menge nicht größer als vor der Erschließung des Plangebiets ist. Die Konsequenz
hieraus ist die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens (auf Assenheimer
Gemarkung) mit gedrosseltem Ablauf.
Um die angesprochene Hochwasserproblematik
zu klären, sollte des Weiteren eine Überprüfung des Hochwasserabflusses der
Wetter unter Berücksichtigung der zusätzlichen Ableitemenge gefordert werden.
Diese Punkte hat die Stadt Niddatal mit der
Stadt Friedberg und dem RP Darmstadt als Fachbehörde zu klären.