Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

1.   Wie viele Kinder besuchen aktuell städtische Kindergärten im 1. – 3. Kindergartenjahr in einem Umfang von

a)     bis zu 6 Stunden am Tag?

b)    mehr als 6 Stunden am Tag?

 

2.   Welche Kosten entstehen der Stadt derzeit durchschnittlich für 6 Betreuungsstunden im 1. - 3. Kita-Jahr pro Kind?

 

3.   Welcher Anteil der Kosten unter 2. würde durch die in Aussicht gestellten Finanzmittel des Landes gedeckt?

 

4.   In welcher Höhe würden nach Inkrafttreten der Neuregelung bei Annahme einer Auslastung der Einrichtungen wie unter Ziff. 1 insgesamt jährliche Elternbeiträge für die beitragsfreien sechs Stunden entfallen?

 

5.   Welcher Anteil der Summe unter Nr. 4 würde durch die vom Land in Aussicht gestellten Finanzmittel gedeckt?

 

6.   Soweit nach 5. keine vollständige Kostendeckung zu erwarten sein sollte: In welcher Höhe wird die Stadt Friedberg pro Jahr zusätzliche Mittel zur Finanzierung der beitragsfreien Stunden in den Haushalt einstellen müssen? (bei Annahme der aktuellen Auslastung der Einrichtungen wie unter Nr. 1)

 

7.   Wie hoch wird der jährliche Betrag unter 6. nach Inbetriebnahme der aktuell in Planung befindlichen neuen Kitas pro Jahr absehbar sein?

 

8.   Welche Auswirkungen ergeben sich aus den Neuregelungen absehbar auf die Einrichtungen kirchlicher und anderer freier Träger sowie für die Stadt in Beziehung zu diesen?

 

 

Erster Stadtrat Antkowiak beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Antwort zu 1:

a.  117 Kinder

b.  383 Kinder

     Als Stichtag wurde der 01.12.2017 zugrunde gelegt.

 

Antwort 2:

Derzeit wird keine Betreuungszeit im Rahmen von 6 Stunden angeboten. Die Eltern können zwischen Betreuungszeiten von 5 Stunden, 6,5 Stunden oder 9 Stunden wählen. Basierend auf einer Betreuungszeit von 6 Stunden liegen die monatlichen Kosten bei 472 Euro.

 

Antwort 3:

Derzeit existieren noch keine gesetzlichen Regelungen. Laut Eildienst vom 13.09.2017 ist eine Bezuschussung des Landes in Höhe von 136 Euro pro Kind und Monat (Eildienst vom 19.09. und 24.11.2017 liegen bei) vorgesehen. Dies bedeutet, dass ein Kostenanteil in Höhe von 28,8 % durch den Landeszuschuss gedeckt wäre.

Im zusammenfassenden Gesprächsvermerk, der uns vom HSGB am 04.12.2017 zugemailt wurde (liegt ebenfalls bei), wird von einer Bezuschussung in Höhe von 135,60 € ausgegangen. Dies würde einen Kostenanteil in Höhe von 28,73 % bedeuten.

 

Antwort 4:       

Aufgrund der bestehenden Einkommensstaffelung und der Tatsache, dass es für die Eltern derzeit kein Angebot von 6 Betreuungsstunden gibt, kann die Frage derzeit nicht beantwortet werden. Hierzu ist eine Neuregelung des Gebührensystems notwendig.

Bei einer durchschnittlichen Auslastung der Plätze und einem Landeszuschuss in Höhe von 135,60 Euro, würden dies Einnahmen in Höhe von 805.464 Euro bedeuten. Die Elternbeiträge beliefen sich insgesamt auf 739.207,50 Euro im Kindergartenbereich, so dass hier Mehreinnahmen erzielt werden würden. Die Einnahmen basieren jedoch auf der aktuell gültigen Gebührensatzung, die natürlich geändert werden müsste.

 

Antwort 5:       

Die Stadt Friedberg würde Zuschüsse in Höhe von 805.464 Euro erzielen. Insofern würden Mehreinnahmen in Höhe von 9 % erzielt werden. (Diese Zahlen sind jedoch immer auf die aktuelle Gebührensatzung bezogen, die dann dementsprechend geändert werden müsste und zielt auf die diesjährigen Einkommensverhältnisse der Eltern ab.)

 

Antwort 6:       

Zusätzliche Einnahmen werden durch die Erhebung von Gebühren für die Nachmittags-

Betreuung erzielt.

 

Antwort 7:       

Bei der Bemessung der Kindertagesstättengebühren bleiben die Investivkosten außer Betracht insofern ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen durch die Inbetriebnahme neuer Einrichtungen.

 

Antwort 8:       

Die Auswirkungen sind derzeit nicht absehbar, da eine neue Gebührensatzung

erforderlich ist.  Vertraglich ist jedoch mit den kirchlichen Trägern, der Behindertenhilfe und dem Kinderhaus Wetterau geregelt, dass sie sich unserem Gebührensystem anschließen.