Anfrage:
1.
Welcher
Betrag wurde bisher durch die verkürzte Bekanntgabe der Gremiensitzungen in der
Wetterauer Zeitung im Vergleich zum Jahr 2015 insgesamt eingespart?
2.
Was
kostet jetzt z. B.:
2.1.
die
verkürzte Bekanntgabe einer Stadtverordnetensitzung bzw. der Sitzungen
der Ausschüsse im Vergleich zu früher (Abdruck jeweils der kompletten
Tagesordnungen in der WZ)?
2.2.
die
verkürzte Bekanntgabe der Ortsbeiratssitzungen im Vergleich zu früher?
3.
Gab es
nach der Umstellung der Bekanntmachungsform negative oder positive
Rückmeldungen aus der Bürgerschaft wegen des nicht erfolgten Abdruckes der
vollständigen Tagesordnungen in der WZ der städtischen Gremiensitzungen?
4.
Hat die
Anzahl der Bürger, die sich im Rathaus nach den Tagesordnungen der
Gremiensitzungen erkundigen
a)
zugenommen?
b)
abgenommen?
c)
oder ist
sie gleich geblieben?
5. Teilt
der Magistrat die Auffassung der FDP-Fraktion, dass eine umfassende Information
der Bürgerschaft in die laufende Arbeit der Stadtverordnetenversammlung wichtig
ist und hierzu besondere Anstrengungen erforderlich sind und dass eine
Informationsvermittlung auf herkömmlichem Wege auch in einer Zeit
fortschreitender elektronischer Möglichkeiten wichtig ist, da längst nicht alle
Bürger
-gerade
auch ältere Menschen- über einen Internetanschluss verfügen und daher nicht an
diesen Informationen teilhaben können?
Erster Stadtrat beantwortet die Anfrage wie folgt:
Antwort zu 1:
2015 = 13.723,-- €
2016 (alte Fassung der öffentlichen Bekanntmachung von Januar bis
August) = 7.847,-- €
2016 (neue Fassung der öffentlichen Bekanntmachung von September bis
Dezember) = 2.225,--€
2017 (Januar bis November) = 5.471,--€
Die durchschnittliche monatliche Einsparung im Jahr 2017 gegenüber dem
Jahr 2015 beträgt
ca. 650,--€.
Antwort zu 2.1:
Eine komplette Veröffentlichung einer durchschnittlichen Tagesordnung
hat ca. 550,-- € gekostet.
Eine komplette Veröffentlichung mit ca. 25 Tagesordnungspunkten hat ca.
960,-- € gekostet.
Die Hinweisbekanntmachungen kosten im Durchschnitt regelmäßig nur 200,--
€.
Antwort zu 2.2:
siehe Antwort zu 2.1 mit der Ausnahme, dass es in der Regel keine
Tagesordnungen mit 25
Tagesordnungspunkten gibt.
Antwort zu 3:
Es gab keine negativen Rückmeldungen.
Antwort zu 4:
a)
Nein
b)
Nein
c)
Ja. Es melden sich nur sehr vereinzelt Bürgerinnen
und Bürger (ca. 3 – 5 pro Jahr) z.B. vor einer Bürgerversammlung.
Antwort zu 5:
Gerade wegen der Menschen ohne Internetanschluss, werden die amtlichen
Bekanntmachungen aller städtischen Gremien in den „Amtlichen Bekanntmachungskästen“
sowohl in der Kernstadt als auch in den Stadtteilen veröffentlicht. In anderen
Kommunen unserer Größenordnung z.B. in Bad Vilbel wurden die
Bekanntmachungskästen schon vor Jahren abgeschafft.
Weiterhin wird z.B. im Lokalteil der Wetterauer Zeitung auf Sitzungen
der Gremien wie z.B. die Stadtverordnetenversammlung hingewiesen.