Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Beschlüsse:

 

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

 

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)

 

 

a) Stellungnahme vom Regionalverband FrankfurtRheinMain vom 18.Juli 2017

 

Beschluss 1:

Die Anregung wird durch Aufnahme der folgenden Festsetzung berücksichtigt:

„Artenschutz

Gehölzrodungen sind nur außerhalb der Brutzeit (vom 1. Okt. Bis Ende Februar eines jeden Jahres) zulässig. Vor einem Gebäudeabbruch müssen diese auf Nistplätze von geschützten Vogelarten und auf mögliche Fledermausquartiere untersucht werden.

Bei einer Neubebauung wird empfohlen, entsprechende Nisthilfen für Gebäudebrüter (wie Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Mauersegler, Haussperling, Fledermäuse) fachgerecht anzubringen und dauerhaft zu erhalten.“

 

b) Stellungnahme vom RP, Kampfmittelräumdienst vom 03.08.2017

 

Anmerkung  2)

Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Bebauungsplan enthalten.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja  36  Nein  0  Enthaltung  0

 

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.     Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 "Südlich der Königsberger Straße“, 1. Änderung in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

2.     Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Südlich der Königsberger Straße“, 1. Änderung wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: