Sitzung: 07.12.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0445
Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Beschlüsse:
A)
Behandlung
der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange
(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)
a) Stellungnahme
vom Regionalverband FrankfurtRheinMain vom 18.Juli 2017
Beschluss 1:
Die Anregung wird durch Aufnahme der folgenden Festsetzung berücksichtigt:
„Artenschutz
Gehölzrodungen sind nur außerhalb der Brutzeit (vom 1. Okt. Bis Ende Februar eines jeden Jahres) zulässig. Vor einem Gebäudeabbruch müssen diese auf Nistplätze von geschützten Vogelarten und auf mögliche Fledermausquartiere untersucht werden.
Bei einer Neubebauung wird empfohlen, entsprechende Nisthilfen für Gebäudebrüter (wie Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Mauersegler, Haussperling, Fledermäuse) fachgerecht anzubringen und dauerhaft zu erhalten.“
b) Stellungnahme
vom RP, Kampfmittelräumdienst vom 03.08.2017
Anmerkung 2)
Ein entsprechender Hinweis ist bereits im Bebauungsplan enthalten.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 36 Nein 0 Enthaltung 0
Satzungsbeschluss
gemäß § 10 (1) BauGB
1. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 "Südlich der Königsberger Straße“, 1. Änderung in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung beschlossen.
2. Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Südlich der Königsberger Straße“, 1. Änderung wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: