Beschluss: beschlossen

Fraktionsvorsitzender Durchdewald erläutert ausführlich seinen Änderungsantrag zu dieser Vorlage.

 

Nach größerer Diskussion lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den Antrag der UWG-Fraktion abstimmen:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung nimmt eine aus intensiven Verhandlungen mit dem 1. und 2. Vereinsvorsitzenden der Musikschule entstandene neue Berechnungsvorlage der UWG-Fraktion zur Kenntnis. Da hieraus ersichtlich ist, dass die durch den Verein beantragten Mittel unter den vorgelegten Voraussetzungen erkennbar nicht ausreichen, beschließt die Stadtverordnetenversammlung

 

1.   Der vorgesehene Gewährsvertrag wird zunächst nur auf ein Jahr für 2018 abgeschlossen. Darin wird ein städtischer Zuschuss in Höhe von 100.000,-- € für 2018 zugesagt, um die Liquidität des Vereins für das kommende Jahr zu sichern.

2.   Der Verein wird darin verpflichtet, bis spätestens 20. Oktober 2018 eine Haushaltsprognose für 2018 auf der Basis der Realzahlen bis einschließlich 30. September 2018 vorzulegen, die Basis für eine weitere Entscheidung für die Folgejahre bilden sollen.

3.   Der Verein soll nach Vereinbarung des Einjahresvertrags darlegen, warum die Summe der Verwaltungskosten ca. 80% der Lehrervergütungen, bzw. ca. 50% der Schulgelder ausmachen müssen, da ein solches Verhältnis unter wirtschaftlicher Betrachtung als unangemessen angesehen werden muss.

4.   Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, zu den gewonnenen Erkenntnissen zeitnah Stellung zu nehmen.

5.   Die Vorlage wird zusammen mit der neu als Anhang beigefügten Berechnung in den Haupt- und Finanzausschuss zur abschließenden Beratung und Entscheidung im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen verwiesen.“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 13  Nein 25  Enthaltung 0

 


Abstimmung über den Magistratsbeschluss:

 

Dem Abschluss eines Gewährvertrages mit der Musikschule Friedberg e. V. in Höhe von 73.434,92 € für das Jahr 2018, in Höhe von 81.188,97 € im Jahre 2019 und in Höhe von 88.393,19 € für das Jahr 2020 wird zugestimmt. Bei Feststellung eines positiven Jahresergebnisses im Jahresabschluss wird dies mit 50 % auf den Zuschussbetrag des Folgejahres angerechnet (Reduzierung des Zuschusses im Folgejahr).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 26  Nein 12  Enthaltung 0


Abstimmungsergebnis: