Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Magistrat empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie der Stadtverordnetenversammlung, unter Beachtung des § 51 Nr. 11 HGO i. V. m. § 121 ff. HGO folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.     Die Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes wird in der beigefügten Form (Synopse) beschlossen – Anlage 1

2.     Die als Anlage 2 beigefügten geänderten Verbandssatzung des Zweckverbandes wird zugestimmt. Diese soll mit Wirkung zum 01.01.2017 in Kraft treten.

3.     Die Vertreter der Stadt Friedberg in den Gremien des Zweckverbandes werden ermächtigt, alle hierzu notwendigen Erklärungen abzugeben.

4.       Die Änderung der Verbandssatzung ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.