Aus persönlichen Gründen hat Stadtrat Dr. Hermann Hoffmann sein Amt zur Verfügung gestellt. Somit wird eine Position im Magistrat frei.

 

Als Nachrücker in den Magistrat hat die CDU-Fraktion nach ihrem Wahlvorschlag Gerhard Bohl bestimmt. Er tritt sein Amt als Stadtrat zum 01.10.2017 an.

 

Bürgermeister Keller beglückwünscht Herrn Bohl und überreicht dem neuen Mitglied des Magistrates gemäß § 46 HGO die Ernennungsurkunde über die Berufung in sein Amt.

 

Gemäß § 46 (1) HGO wird Stadtrat Bohl vom Stadtverordnetenvorsteher Hollender mit Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Aufgaben verpflichtet.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender vereidigt den neuen Stadtrat nunmehr auf das Grundgesetz und auf die Hessische Verfassung.