Beschluss: beantwortet

Bürgermeister Keller beantwortet folgende Frage wie folgt:

 

Wie ist der Bearbeitungsstand der Baugebiete in Friedberg, die in den nächsten fünf Jahren zur Ausweisung vorgesehen sind?

 

Wir bitten um Darstellung getrennt nach Stadtteilen im Hinblick auf die Verfahrensschritte

- Grunderwerb,

- Bebauungsplan,

- voraussichtlicher Zeitpunkt der Erschließung.

 

Zur Ausweisung in der Zukunft sind folgende städtische Baugebiete vorgesehen:

 

1.     Stadtteil Dorheim: Erweiterung B’Plan Nr. 75 „Östlich der Karl-Ulrich-Straße“

2.     Stadtteil Ossenheim: Erweiterung Baugebiet „Am Rain“

3.     Stadtteil Bauernheim: Erweiterung B’Plan Nr. 03 „Östlicher Ortsrand“

 

Voraussetzung für die jeweilige Entwicklung ist jedoch, dass die Stadt Friedberg die Erweiterungsflächen zu einem angemessenen Kaufpreis erwerben kann und Alleineigentümerin der Gesamtfläche wird. Erste Gespräche wurden bisher nur mit dem Grundstückseigentümer in Ossenheim geführt. Des Weiteren ist eine Entwicklung nur sinnvoll, wenn entsprechende Bauplatzbewerbungen auch aus dem jeweiligen Stadtteil vorliegen, was z.B. aktuell für Bauernheim nicht der Fall ist. Im Übrigen hat die Entwicklung der Kaserne derzeit absoluten Vorrang.

 

Für eine Bebauung innerhalb von unverplanten Bereichen ist nach durchgeführtem Grunderwerb erfahrungsgemäß für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Zeitrahmen von ca. 1,5 Jahren bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes erforderlich. Danach erfolgt die Erschließungsplanung und die Herstellung der Erschließung, für die mit Vergabeverfahren ebenfalls ca. 1 bis 1,5 Jahre veranschlagt werden sollten.

 

Über die vorgenannten Maßnahmen hinaus können sich im Rahmen von Innenverdichtungsmaßnahmen oder Nutzung stillgelegter Betriebsflächen (z.B. aktuell die Flächen ehemals Autohaus Kuhl in Fauerbach) jederzeit weitere Bebauungsplanverfahren ergeben.