Bürgermeister
Keller beantwortet folgende Frage wie folgt:
Wie ist der Bearbeitungsstand
der Baugebiete in Friedberg, die in den nächsten fünf Jahren zur Ausweisung
vorgesehen sind?
Wir bitten um Darstellung
getrennt nach Stadtteilen im Hinblick auf die Verfahrensschritte
-
Grunderwerb,
-
Bebauungsplan,
- voraussichtlicher Zeitpunkt
der Erschließung.
Zur Ausweisung in der Zukunft sind folgende städtische
Baugebiete vorgesehen:
1.
Stadtteil
Dorheim: Erweiterung B’Plan Nr. 75 „Östlich der Karl-Ulrich-Straße“
2.
Stadtteil
Ossenheim: Erweiterung Baugebiet „Am Rain“
3.
Stadtteil
Bauernheim: Erweiterung B’Plan Nr. 03 „Östlicher Ortsrand“
Voraussetzung für die jeweilige Entwicklung ist jedoch, dass die
Stadt Friedberg die Erweiterungsflächen zu einem angemessenen Kaufpreis
erwerben kann und Alleineigentümerin der Gesamtfläche wird. Erste Gespräche
wurden bisher nur mit dem Grundstückseigentümer in Ossenheim geführt. Des
Weiteren ist eine Entwicklung nur sinnvoll, wenn entsprechende
Bauplatzbewerbungen auch aus dem jeweiligen Stadtteil vorliegen, was z.B. aktuell
für Bauernheim nicht der Fall ist. Im Übrigen hat die Entwicklung der
Kaserne derzeit absoluten Vorrang.
Für eine Bebauung innerhalb von unverplanten Bereichen ist nach
durchgeführtem Grunderwerb erfahrungsgemäß für die Aufstellung eines
Bebauungsplanes ein Zeitrahmen von ca. 1,5 Jahren bis zur Rechtskraft des
Bebauungsplanes erforderlich. Danach erfolgt die Erschließungsplanung und die
Herstellung der Erschließung, für die mit Vergabeverfahren ebenfalls ca. 1 bis
1,5 Jahre veranschlagt werden sollten.
Über die vorgenannten Maßnahmen hinaus können sich im Rahmen von
Innenverdichtungsmaßnahmen oder Nutzung stillgelegter Betriebsflächen (z.B.
aktuell die Flächen ehemals Autohaus Kuhl in Fauerbach) jederzeit weitere
Bebauungsplanverfahren ergeben.