Sitzung: 28.09.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschlüsse:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen
Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen
Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)
1)
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 26.06.2017
Grundwasser:
Anmerkung zu 1): Dieser Hinweis wurde an den Investor
weitergeleitet. Zusätzlich wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan
aufgenommen.
Beschluss
zu 2):
Die Anregung wird berücksichtigt. In der
Begründung wird ein entsprechender Absatz ergänzt (siehe Kapitel 4.1).
Nach Auskunft der Stadtwerke Friedberg ist
die ausreichende Wasser- und Löschwasser-versorgung der Planung sichergestellt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 40
Nein 0 Enthaltung 0
Bodenschutz:
Beschluss
zu 3):
Die Anregung wird berücksichtigt; eine
entsprechende Kennzeichnung wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 40
Nein 0 Enthaltung 0
Beschluss
zu 4):
Die Anregung wird berücksichtigt; in der
Begründung zur Bebauungsplanänderung wird eine entsprechende Ergänzung zum
Thema Boden aufgenommen (siehe Kapitel 2.2).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 40
Nein 0 Enthaltung 0
2)
Stellungnahme des Wetteraukreises vom 12.06.2017
Kommunalhygiene:
Anmerkung zu 6) - hygienische Belange bei
Regenwassernutzungsanlagen:
Diese Hinweise wurden an den Investor
weitergeleitet.
Beschluss
zu 7 - hygienische
Belange bei Regenwassernutzungsanlagen:
Der Hinweis wird berücksichtigt indem der
Hinweis auf das veraltete Regelwerk im Bebauungsplan gestrichen wird.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 40
Nein 0 Enthaltung 0
Brandschutz:
Anmerkung zu 8) – Vorgaben
Löschwasserversorgung, Hydranten..:
Die entsprechenden Vorgaben sind bereits im
Bebauungsplan unter Hinweise berücksichtigt.
Bauordnung:
Beschluss zu 9):
Die Anregung wurde berücksichtigt.
Die Überprüfung hat ergeben, dass die
Festsetzung eines Mischgebietes im Bereich der Bismarckstraße gerechtfertigt
ist. In diesem Bereich ist eine Durchmischung mit nicht wesentlich störenden
gewerblichen Nutzungen -zum Teil in ganzen Gebäuden- vorhanden (Büroflächen,
Fahrschule, Apotheke). Somit ergibt sich hier keine Änderung des
Gebietscharakters durch die alleinige Wohnnutzung. Im hinteren
Grundstücksbereich wird analog der angrenzenden Umgebung ein Allgemeines
Wohngebiet (offene Bauweise) - WAo festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 40
Nein 0 Enthaltung 0
3) Hinweise
eines Anwohners im Rahmen der öffentlichen Auslegung am 24.05.2017
Beschluss zu 10)
Die Hinweise werden
berücksichtigt.
-
Die bestehende
Grunddienstbarkeit wurde an den Investor weitergeleitet. Das Wegerecht wird in
der Planung entsprechend beachtet. Die Zufahrt zu der betreffenden Garage ist
auch nach der Baumaßnahme gesichert.
-
Zur Sicherung der
ausreichenden Abstandsflächen und der notwendigen Zufahrtsbreite wird die
nördliche Baugrenze mit 4 m Grenzabstand zum Nachbargrundstück neu geregelt.
Die Verschiebung der Baugrenze hat keine Auswirkungen auf die Planung, die
geplanten Baukörper liegen weiterhin vollständig innerhalb der Baugrenzen.
Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
1.
Der
vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 "Haingraben/
Bahnhofspassage“, 1. Änderung in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung
beschlossen.
2.
Die
gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in
den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
gemäß § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3.
Der
vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Haingraben/
Bahnhofspassage“, 1. Änderung wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 40
Nein 0 Enthaltung 0
Abstimmungsergebnis: