Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlüsse:

 

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)

 

 

1) Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 26.06.2017

 

Grundwasser:

Anmerkung zu 1): Dieser Hinweis wurde an den Investor weitergeleitet. Zusätzlich wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Beschluss zu 2):

Die Anregung wird berücksichtigt. In der Begründung wird ein entsprechender Absatz ergänzt (siehe Kapitel 4.1).

Nach Auskunft der Stadtwerke Friedberg ist die ausreichende Wasser- und Löschwasser-versorgung der Planung sichergestellt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 40  Nein 0  Enthaltung 0

 

 

Bodenschutz:

Beschluss zu 3):

Die Anregung wird berücksichtigt; eine entsprechende Kennzeichnung wird in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 40  Nein 0  Enthaltung 0

 

 

Beschluss zu 4):

Die Anregung wird berücksichtigt; in der Begründung zur Bebauungsplanänderung wird eine entsprechende Ergänzung zum Thema Boden aufgenommen (siehe Kapitel 2.2).

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 40  Nein 0  Enthaltung 0

 

 

2) Stellungnahme des Wetteraukreises vom 12.06.2017

 

Kommunalhygiene:

Anmerkung zu 6) - hygienische Belange bei Regenwassernutzungsanlagen:

Diese Hinweise wurden an den Investor weitergeleitet.

 

Beschluss zu 7 - hygienische Belange bei Regenwassernutzungsanlagen:

Der Hinweis wird berücksichtigt indem der Hinweis auf das veraltete Regelwerk im Bebauungsplan gestrichen wird.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 40  Nein 0  Enthaltung 0

 

 

Brandschutz:

Anmerkung zu 8) – Vorgaben Löschwasserversorgung, Hydranten..:

Die entsprechenden Vorgaben sind bereits im Bebauungsplan unter Hinweise berücksichtigt.

 

Bauordnung:

Beschluss zu 9):

Die Anregung wurde berücksichtigt.

Die Überprüfung hat ergeben, dass die Festsetzung eines Mischgebietes im Bereich der Bismarckstraße gerechtfertigt ist. In diesem Bereich ist eine Durchmischung mit nicht wesentlich störenden gewerblichen Nutzungen -zum Teil in ganzen Gebäuden- vorhanden (Büroflächen, Fahrschule, Apotheke). Somit ergibt sich hier keine Änderung des Gebietscharakters durch die alleinige Wohnnutzung. Im hinteren Grundstücksbereich wird analog der angrenzenden Umgebung ein Allgemeines Wohngebiet (offene Bauweise) - WAo festgesetzt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 40  Nein 0  Enthaltung 0

 

 

3)  Hinweise eines Anwohners im Rahmen der öffentlichen Auslegung  am 24.05.2017

 

Beschluss zu 10)

Die Hinweise werden berücksichtigt.

-     Die bestehende Grunddienstbarkeit wurde an den Investor weitergeleitet. Das Wegerecht wird in der Planung entsprechend beachtet. Die Zufahrt zu der betreffenden Garage ist auch nach der Baumaßnahme gesichert.

-     Zur Sicherung der ausreichenden Abstandsflächen und der notwendigen Zufahrtsbreite wird die nördliche Baugrenze mit 4 m Grenzabstand zum Nachbargrundstück neu geregelt. Die Verschiebung der Baugrenze hat keine Auswirkungen auf die Planung, die geplanten Baukörper liegen weiterhin vollständig innerhalb der Baugrenzen.

 

 

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.     Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 "Haingraben/ Bahnhofspassage“, 1. Änderung in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

2.     Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Haingraben/ Bahnhofspassage“, 1. Änderung wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 40  Nein 0  Enthaltung 0


Abstimmungsergebnis: