Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Mitglied Güssgen-Ackva erkundigt sich nach dem Sachstand der Anfrage des Stadtrats Köppl im Magistrat. Bürgermeister Keller gibt an, dass bisher keine Antwort seitens des Fachamtes vorliegt.

Vorsitzender Seuß fragt an, ob es eine Möglichkeit gebe den Geltungsbereich, um die Fläche des Kinderspielplatzes zu erweitern und den Investor der Herstellung aufzulegen. Bürgermeister Keller beauftragt das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen dies zu prüfen; eine Überprüfung des Kaufvertrages soll in diesem Zusammenhang zudem Bestandteil sein. Das Ergebnis wird dem Ausschuss vorgelegt.

 

Beschluss:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30, "Zuckerfabrik", Teil I, 3. Änderung einschließlich der Begründung wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: