Sitzung: 14.09.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Mitglied Güssgen-Ackva
erkundigt sich nach dem Sachstand der Anfrage des Stadtrats Köppl im Magistrat.
Bürgermeister Keller gibt an, dass bisher keine Antwort seitens des Fachamtes
vorliegt.
Vorsitzender
Seuß fragt an, ob es eine Möglichkeit gebe den Geltungsbereich, um die Fläche
des Kinderspielplatzes zu erweitern und den Investor der Herstellung
aufzulegen. Bürgermeister Keller beauftragt das Amt für Stadtentwicklung,
Liegenschaften und Rechtswesen dies zu prüfen; eine Überprüfung des
Kaufvertrages soll in diesem Zusammenhang zudem Bestandteil sein. Das Ergebnis
wird dem Ausschuss vorgelegt.
Beschluss:
Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30,
"Zuckerfabrik", Teil I, 3. Änderung einschließlich der Begründung wird die
öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden
gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: