Sitzung: 14.09.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: beschlossen
Vorsitzender
Seuß fragt an, ob der Beschluss zu 3 in die geänderte Fassung des
Bebauungsplans bereits übernommen wurde. Frau Kleinschmidt sichert zu, dass
dies seitens des Fachamtes überprüft wird.
Nachdem
keine weiteren Wortmeldungen erfolgen schlägt Vorsitzender Seuß vor, dass die
Beschlussvorschläge gebündelt nach eingegangenen Stellungnahmen abgestimmt
werden.
Beschlüsse:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen
Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen
Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)
1)
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 26.06.2017
Grundwasser:
Anmerkung zu 1):
Dieser Hinweis wurde an den Investor
weitergeleitet. Zusätzlich wird ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan
aufgenommen.
Beschluss
zu 2):
Die Anregung wird berücksichtigt. In der
Begründung wird ein entsprechender Absatz ergänzt (siehe Kapitel 4.1).
Nach Auskunft der Stadtwerke Friedberg ist
die ausreichende Wasser- und Löschwasser-versorgung der Planung sichergestellt.
Bodenschutz:
Beschluss
zu 3):
Die Anregung wird berücksichtigt; eine
entsprechende Kennzeichnung wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Beschluss
zu 4):
Die Anregung wird berücksichtigt; in der Begründung
zur Bebauungsplanänderung wird eine entsprechende Ergänzung zum Thema Boden
aufgenommen (siehe Kapitel 2.2).
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 1
2)
Stellungnahme des Wetteraukreises vom 12.06.2017
Kommunalhygiene:
Anmerkung zu 6) - hygienische Belange bei
Regenwassernutzungsanlagen:
Diese Hinweise wurden an den Investor
weitergeleitet.
Beschluss
zu 7 - hygienische
Belange bei Regenwassernutzungsanlagen:
Der Hinweis wird berücksichtigt indem der Hinweis
auf das veraltete Regelwerk im Bebauungsplan gestrichen wird.
Brandschutz:
Anmerkung zu 8) – Vorgaben
Löschwasserversorgung, Hydranten..:
Die entsprechenden Vorgaben sind bereits im
Bebauungsplan unter Hinweise berücksichtigt.
Bauordnung:
Beschluss zu 9):
Die Anregung wurde berücksichtigt.
Die Überprüfung hat ergeben, dass die
Festsetzung eines Mischgebietes im Bereich der Bismarckstraße gerechtfertigt
ist. In diesem Bereich ist eine Durchmischung mit nicht wesentlich störenden
gewerblichen Nutzungen -zum Teil in ganzen Gebäuden- vorhanden (Büroflächen,
Fahrschule, Apotheke). Somit ergibt sich hier keine Änderung des
Gebietscharakters durch die alleinige Wohnnutzung. Im hinteren
Grundstücksbereich wird analog der angrenzenden Umgebung ein Allgemeines
Wohngebiet (offene Bauweise) - WAo festgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
3) Hinweise
eines Anwohners im Rahmen der öffentlichen Auslegung am 24.05.2017
Beschluss zu 10)
Die Hinweise werden
berücksichtigt.
-
Die bestehende
Grunddienstbarkeit wurde an den Investor weitergeleitet. Das Wegerecht wird in
der Planung entsprechend beachtet. Die Zufahrt zu der betreffenden Garage ist
auch nach der Baumaßnahme gesichert.
-
Zur Sicherung der
ausreichenden Abstandsflächen und der notwendigen Zufahrtsbreite wird die
nördliche Baugrenze mit 4 m Grenzabstand zum Nachbargrundstück neu geregelt.
Die Verschiebung der Baugrenze hat keine Auswirkungen auf die Planung, die
geplanten Baukörper liegen weiterhin vollständig innerhalb der Baugrenzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
1. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 "Haingraben/ Bahnhofspassage“, 1. Änderung in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung beschlossen.
2.
Die
gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in
den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
gemäß § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Haingraben/ Bahnhofspassage“, 1. Änderung wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0