Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Bürgermeister Keller erörtert die Wichtigkeit der Entwicklung des Kuhl-Geländes und begrüßt die schnelle Entwicklung auf der Fläche.

 

Mitglied Herbst merkt an, dass keine Sozialwohnungen vorgesehen sind. Innerhalb der Diskussion möchte Stadtverordneter Weiberg einen Redebeitrag tätigen.

Vorsitzender Seuß lässt darüber entscheiden, ob dem Stadtverordneten Weiberg das Wort erteilt wird:

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 3  Nein 5  Enthaltung 1 

 

Beschluss:

 

1.     Für die Fläche  zwischen der Straße „Am Runden Garten“ und der „Dorheimer Straße“, bestehend aus den Anwesen  „Am Runden Garten 5“ , „Fauerbacher Straße 112 „ und den Anwesen „Dorheimer Straße 2, 4, 6 und 8“ wird  ein Bebauungsplan gem. § 30 BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält. Die Grundstücke Flur 9, Flurstücke Nummer  85/2,72/2, 70/3, 69/2, 66/2, 63/4, 61/1, 87/2 und 87/3 sind Bestandteil des Geltungsbereiches. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.  Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung  Nr. 93  “ Dorheimer Straße/Fauerbacher Straße“ in Friedberg Kernstadt.

 

2.     Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

3.     Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf/Bebauungskonzept (Anlage 2) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis: