Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

A)    Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung

 

(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)

 

 

1) Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 15.08.2017

 

Grundwasser:

Anmerkung zu 1):

Seitens der Stadtwerke Friedberg gab es keine Bedenken zur Bebauungsplanänderung. Die ausreichende Löschwasserversorgung ist gewährleistet.

Der Hinweis zum Heilquellenschutzgebiet ist im Bebauungsplan enthalten.

 

Bodenschutz:

Anmerkung zu 2):

Die Hinweise wurden an den Grundstückseigentümer zur Beachtung weitergeleitet.

 

Beschluss zu 3):

Die Anregung wird berücksichtigt; eine entsprechende Kennzeichnung wird in den Bebauungsplan aufgenommen.

 

Beschluss zu 4):

Die Anregung wird berücksichtigt; in der Begründung zur Bebauungsplanänderung wird eine entsprechende Ergänzung zum Thema „Vorsorgender Bodenschutz“ aufgenommen (siehe Kapitel 2.2).

 

 

2) Stellungnahme des Wetteraukreises vom 09.08.2017

 

Kommunalhygiene:

Anmerkung zu 5) - hygienische Belange bei Regenwassernutzungsanlagen:

Diese Hinweise wurden an den Investor weitergeleitet.

 

Archäologische Denkmalpflege:

Anmerkung zu 6):

Der entsprechende Satz wurde unter Hinweise gestrichen.

 

Brandschutz:

Anmerkung zu 7) – Vorgaben Löschwasserversorgung, Hydranten..:

Die entsprechenden Vorgaben sind bereits im Bebauungsplan unter Hinweise berücksichtigt.

 

Bauordnung:

Beschluss zu 8):

Punkt 1:

Die Anregung wird dahingehend berücksichtigt, dass im Bebauungsplan eine Klarstellung der unteren Bezugspunkte als Geländeoberfläche i.S. von § 2 (5) HBO erfolgt. Die Bereiche, für die diese unteren Bezugspunkte gelten sollen, sind im Bebauungsplan eindeutig festgelegt. Die Festsetzungen zur maximalen Außenwand- und Firsthöhe sowie die Beschränkung von Abgrabungen der natürlichen Geländeoberfläche regeln eindeutig die zulässige Höhenlage der geplanten Bebauung.

Anmerkung zu Punkt 2:

Die entsprechende Kennzeichnung ist im Bebauungsplan bereits enthalten; es erfolgt eine Anpassung der Kennzeichnung gem. Planzeichenverordnung.

 

Denkmalschutz:

Anmerkung zu 9):

Die Hinweise der Unteren Denkmalschutzbehörde wurden an die Investoren weitergeleitet.

 

 

3) Stellungnahme/ Anfrage eines Anwohners im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Bebauungsplanänderung am 25.07.2017

 

Beschluss zu 10)

Die Frage 4 wird dahingehend beantwortet, dass auch im beschleunigten Verfahren obligatorisch Umweltaspekte wie Altlasten, Bodenschutz, Vegetation, Pflanzen und Tiere, Artenschutz geprüft und bewertet werden, verzichtet wird aber -abweichend vom Normalverfahren- auf die Erstellung eines gesonderten Umweltberichtes, von der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von einer zusammenfassenden Erklärung (gem. § 13a BauGB).

Die Notwendigkeit zur Durchführung eines normalen Bebauungsplanverfahrens ergibt sich dadurch nicht.

 

Anmerkung: Die Fragen 1-3 und 5 sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und privatrechtlich zu klären.

 

 

Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB

 

1.     Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12, Teil IV "Kaiserstraße/ Ludwigstraße", 1. Änderung in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung beschlossen.

2.     Die gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gemäß § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.

3.     Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 12, Teil IV "Kaiserstraße/ Ludwigstraße", 1. Änderung in Friedberg-Kernstadt wird beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: