Sitzung: 06.09.2017 Ortsbeirat des Stadtteils Kernstadt
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Beschluss:
A) Behandlung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung
(Anmerkung: In der Anlage 1 der Vorlage sind die eingegangenen
Stellungnahmen jeweils dem Beschlussvorschlag mit Begründung sowie allgemeinen
Anmerkungen zu vorgebrachten Hinweisen gegenübergestellt.)
1)
Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 15.08.2017
Grundwasser:
Anmerkung zu 1):
Seitens der Stadtwerke Friedberg gab es keine
Bedenken zur Bebauungsplanänderung. Die ausreichende Löschwasserversorgung ist
gewährleistet.
Der Hinweis zum Heilquellenschutzgebiet ist
im Bebauungsplan enthalten.
Bodenschutz:
Anmerkung zu 2):
Die Hinweise wurden an den
Grundstückseigentümer zur Beachtung weitergeleitet.
Beschluss
zu 3):
Die Anregung wird berücksichtigt; eine
entsprechende Kennzeichnung wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Beschluss
zu 4):
Die Anregung wird berücksichtigt; in der
Begründung zur Bebauungsplanänderung wird eine entsprechende Ergänzung zum
Thema „Vorsorgender Bodenschutz“ aufgenommen (siehe Kapitel 2.2).
2)
Stellungnahme des Wetteraukreises vom 09.08.2017
Kommunalhygiene:
Anmerkung zu 5) - hygienische Belange bei
Regenwassernutzungsanlagen:
Diese Hinweise wurden an den Investor
weitergeleitet.
Archäologische
Denkmalpflege:
Anmerkung zu 6):
Der entsprechende Satz wurde unter Hinweise
gestrichen.
Brandschutz:
Anmerkung zu 7) – Vorgaben
Löschwasserversorgung, Hydranten..:
Die entsprechenden Vorgaben sind bereits im
Bebauungsplan unter Hinweise berücksichtigt.
Bauordnung:
Beschluss
zu 8):
Punkt 1:
Die Anregung wird dahingehend berücksichtigt,
dass im Bebauungsplan eine Klarstellung der unteren Bezugspunkte als
Geländeoberfläche i.S. von § 2 (5) HBO erfolgt. Die Bereiche, für die diese
unteren Bezugspunkte gelten sollen, sind im Bebauungsplan eindeutig festgelegt.
Die Festsetzungen zur maximalen Außenwand- und Firsthöhe sowie die Beschränkung
von Abgrabungen der natürlichen Geländeoberfläche regeln eindeutig die
zulässige Höhenlage der geplanten Bebauung.
Anmerkung zu Punkt 2:
Die entsprechende Kennzeichnung ist im
Bebauungsplan bereits enthalten; es erfolgt eine Anpassung der Kennzeichnung
gem. Planzeichenverordnung.
Denkmalschutz:
Anmerkung zu 9):
Die Hinweise der Unteren Denkmalschutzbehörde
wurden an die Investoren weitergeleitet.
3) Stellungnahme/
Anfrage eines Anwohners im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der
Bebauungsplanänderung am 25.07.2017
Beschluss
zu 10)
Die Frage 4 wird dahingehend beantwortet,
dass auch im beschleunigten Verfahren obligatorisch Umweltaspekte wie
Altlasten, Bodenschutz, Vegetation, Pflanzen und Tiere, Artenschutz geprüft und
bewertet werden, verzichtet wird aber -abweichend vom Normalverfahren- auf die
Erstellung eines gesonderten Umweltberichtes, von der Angabe, welche Arten
umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von einer zusammenfassenden
Erklärung (gem. § 13a BauGB).
Die Notwendigkeit zur Durchführung eines
normalen Bebauungsplanverfahrens ergibt sich dadurch nicht.
Anmerkung: Die Fragen 1-3 und 5 sind nicht
Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und privatrechtlich zu klären.
Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
1. Der vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 12, Teil IV "Kaiserstraße/ Ludwigstraße", 1. Änderung in Friedberg – Kernstadt wird als Satzung beschlossen.
2.
Die
gemäß § 9 (4) BauGB in Verbindung mit § 81 (3) Satz 1 HBO als Festsetzung in
den Bebauungsplanentwurf aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
gemäß § 81 (1) HBO werden ebenfalls beschlossen.
3. Der vorliegende Entwurf der Begründung des Bebauungsplanes Nr. 12, Teil IV "Kaiserstraße/ Ludwigstraße", 1. Änderung in Friedberg-Kernstadt wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: