Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.     Für die Fläche  zwischen der Straße „Am Runden Garten“ und der „Dorheimer Straße“, bestehend aus den Anwesen  „Am Runden Garten 5“ , „Fauerbacher Straße 112 „ und den Anwesen „Dorheimer Straße 2, 4, 6 und 8“ wird  ein Bebauungsplan gem. § 30 BauGB aufgestellt, der mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält. Die Grundstücke Flur 9, Flurstücke Nummer  85/2,72/2, 70/3, 69/2, 66/2, 63/4, 61/1, 87/2 und 87/3 sind Bestandteil des Geltungsbereiches. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt; dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.  Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung  Nr. 93  “ Dorheimer Straße/Fauerbacher Straße“ in Friedberg Kernstadt.

 

2.     Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB aufgestellt.

 

3.     Mit dem vorliegenden städtebaulichen Entwurf/Bebauungskonzept (Anlage 2) wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB durchgeführt.

 


Abstimmungsergebnis: