Bürgermeister Keller erläutert den Ablauf der Vorgehensweise für die Erstellung des Bedarfs- und Entwicklungsplans für die Feuerwehren der Stadt Friedberg.

 

  • Im Juli 2017 erhalten die Ortsteilwehren den sie betreffenden Teil des Bedarfs- und Entwicklungsplans zur Kenntnis und zur Stellungnahme.
  • Die Kernstadtwehr soll im August den sie betreffenden Teil des Bedarfs- und Entwicklungsplans zur Kenntnis und Stellungnahme erhalten.
  • Im September soll der Wehrführerausschuss den Bedarfs- und Entwicklungsplan zur Stellungnahme vorgelegt bekommen.
  • Ab Oktober 2017 soll dann der Bedarfs- und Entwicklungsplan den städtischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden, sodass eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 07. Dezember 2017 nunmehr vorgesehen ist.