Die Straßenverkehrsbehörde und das Tiefbauamt haben Stellungnahmen abgegeben. Beide sind abschlägig bezüglich des Begehrens des Anfragenden, u.a. wegen anfallender Umbaukosten für eine bislang für einen verkehrsberuhigten Bereich ungeeignete Straße und wegen der durch Umbau und Charakterveränderung entstehenden Straßenbeitragspflichtigkeit. Der Ortsvorsteher wird dem Anfragenden Auszüge aus den Stellungnahmen der Ämter zukommen lassen. Der bereits erfolgte Schriftverkehr wird nach der Ortsbeiratssitzung den Mitgliedern des Gremiums zugesendet.