Beschluss: beantwortet

Erster Stadtrat Antkowiak beantwortet folgende Fragen wie folgt:

 

1)     Ist es bekannt, dass in der Altstadt gedealt wird? Sind andere kriminelle Vorgänge bekannt (z.B. Wohnungs-Überbelegungen)?

 

Soweit der Ordnungsbehörde Straftaten in der Altstadt bekannt werden, beispielsweise Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, werden diese Informationen an die Polizei Friedberg weitergeleitet. Verstöße gegen §7 („Belegung“) des Hessischen Wohnungsaufsichtsgesetzes (HWoAufG) stellen keinen Straftatbestand, sondern eine Ordnungswidrigkeit dar.

 

2)     Wenn ja, was gedenkt das Dezernat / Ordnungsamt dagegen zu unternehmen?

 

siehe Antwort zu Frage 1.

 

3)     Wieviel Personal des Ordnungsamtes steht in den Abend – und Nachtstunden bzw. an den Wochenenden zu Kontrollen in der Altstadt bereit?

 

In den Monaten Mai bis September haben die Dienstgruppen der Ordnungspolizei (bestehend aus zwei bis vier Ordnungspolizisten) bis 23:00 Uhr Dienst, in den Monaten Oktober bis April endet die Dienstzeit um 21:00 Uhr. Einmal im Monat erfolgt eine gemeinsame Bestreifung mit der Polizei. An Wochenenden endet der Dienst samstags um 15:00 Uhr. Die Stelle eines Ordnungspolizisten, der als Schwerpunkt seiner Aufgabenstellung im Bereich der Altstadt eingesetzt wird, wurde bereits ausgeschrieben.

 

4)     Gibt es eine Verkehrsüberwachung bzw. Kontrolltätigkeiten bezüglich des ruhenden Verkehrs in der Nacht und an Wochenenden?

 

Eine Überwachung des ruhenden Verkehrs nach 23:00 Uhr bzw. an Wochenenden samstags nach 15:00 Uhr findet nicht statt.