Beschluss: beantwortet

Immer wieder sieht man Personen, die insbesondere auf Elvis-Presley- und Stadtkirchenplatz Tauben füttern. Überwiegend handelt es sich um ältere und ausländische Mitbürger/innen. Laut „Gefahrenabwehrverordnung“ der Stadt Friedberg ist die Taubenfütterung bei Strafandrohung verboten. Dies ist auch aus Gründen des Gesundheitsschutzes geboten. Den wenigsten Bürger/innen dürfte dieses Verbot jedoch bekannt sein.

 

Erster Stadtrat Antkowiak beantwortet folgende Fragen wie folgt:

 

1. Ist der Magistrat gewillt, dagegen vorzugehen und wie will er das Verbot bekannter machen?

 

Der Ordnungsbehörde sind weder aufgrund eigener Feststellungen, noch Hinweisen aus der Bevölkerung wiederkehrende Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot bekannt. Bei bekannt werdenden Verstößen gegen die Gefahrenabwehrverordnung werden zunächst mündliche Verwarnungen, bei wiederkehrenden Verstößen Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

 

2. Welche Maßnahmen sind geplant?

 

Aus Sicht des Amtes ist eine Beschilderung an markanten Stellen nicht zielführend, da sich erfahrungsgemäß Probleme dann nur verlagern. Es gilt das Fütterungsverbot im gesamten Stadtgebiet, nicht nur an markanten Stellen.

 

3. Ist es aus Sicht des Magistrats zu erwägen, an markanten Stellen Verbotsschilder in einer Art Piktogramm aufzustellen, die für jeden interpretierbar sind?

 

Verbotsschilder in einer Art Piktogramm aufzustellen ist nicht zu empfehlen, da nicht nur die Plätze damit gekennzeichnet werden müssen sondern die gesamte Stadt.