Beschluss: zurückgestellt

Ausschussvorsitzende Götz führt in den Tagesordnungspunkt ein und verweist darauf, dass der am Freitag der Vorwoche zugegangene Satzungsentwurf diverse Mängel enthält und die Beschlussvorlage verschiedene Fragen aufwirft, die einer Klärung bedürfen. Mit dem Ziel, das Gesamtvorhaben schnellstmöglich voranzubringen, hatte sie diese Fragen und Hinweise im Vorfeld der Sitzung schriftlich an den hauptamtlichen Magistrat und die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses übermittelt. Hiermit verbunden war der Verfahrensvorschlag, die heutige Sitzung im Sinne einer „ersten Lesung“ für die Erörterung der vorgelegten Drucksache zu nutzen. Eine abschließende Entscheidung über die Vorlage sollte nach Beantwortung aller Hinweise und Fragen des Ausschusses erfolgen. Soweit dies nicht in der Sitzung möglich sei, sollte hierzu schnellst­möglich eine weitere Ausschusssitzung anberaumt werden. Vertreter aller in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen hatten dem Erfordernis der Klärung der Fragen sowie dem Verfahrensvorschlag zugestimmt.

 

Bürgermeister Keller und Erster Stadtrat Antkowiak erläutern kurz die zahlreichen Problematiken hinsichtlich der aktuellen Satzung des Zweckverbandes „Schwimmbad Bad Nauheim – Friedberg“.

 

Herrn Stadtrat Fischer und Herrn Stadtrat Janke wird als Mitglieder des Verbandsvorstandes das Rederecht im Ausschuss erteilt. Stadtrat Fischer teilt mit, dass der Satzungsentwurf am heutigen Tage seitens des Verbandsvorstandes einstimmig beschlossen wurde.

 

Ausschussmitglied Uebelacker bemängelt, dass in der Anlage 3 der Vorlage eine „Alternative 4“ bzgl. des Leitungskonzepts für den Zweckverband aufgezeigt werde, die weiteren Alternativen dem Ausschuss jedoch nicht bekannt seien. Er bittet, diese ebenfalls vorzulegen. Ausschussvorsitzende Götz unterstützt dies. Zwar obliege es nach aktuellem Satzungsstand nicht den städtischen Gremien, über Einzelheiten des Betriebsführungskonzepts zu entscheiden. Jedoch beinhalteten die Anlagen wichtige Hintergrundinformationen zum Verständnis des hinter dem Satzungsentwurf liegenden Betriebsführungskonzepts, dessen finanzielle Folgen danach unmittelbar und dauerhaft bei den beiden Städten finanziell zu Buche schlagen würden. Insoweit erfordere eine qualifizierte Beratung und Entscheidung über den Satzungsentwurf auch die Kenntnis dieses Hintergrunds und bestehender Alternativen. Dies gelte erst Recht im Hinblick darauf, dass nach § 15 Abs. 2a KGG die Verbandsmitglieder ihre Vertreter anweisen könnten, wie sie in der Verbandsversammlung abzustimmen haben. Dies erfordere begriffsnotwendig auch eine Grundkenntnis über die dort zur Entscheidung anstehenden Sachverhalte.

 

Erster Stadtrat Antkowiak erläutert, dass die Anlage 3 der Vorlage nicht Teil der Beschlussfassung sei, er dennoch gerne in Erfahrung bringen werde, ob dem Ausschuss das komplette Handout zur Verfügung gestellt werden könne.

 

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses vereinbaren daraufhin einmütig das folgende weitere Verfahren:

 

Offene Fragen sind bis Freitag, den 23.06.2017 per E-Mail bei Herrn Bürgermeister Keller und Herrn Ersten Stadtrat Antkowiak einzureichen.

 

Die schriftlichen Antworten auf die bereits vom 19.6.2017 vorliegenden und noch ergänzend eingereichten Fragen gehen den Ausschussmitgliedern am Montag, dem 26.06.2017 per E-Mail  zu.

 

Als Termin für die Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird Mittwoch, der 05.07.2017

festgelegt.

 

Somit wird die Beschlussvorlage bis zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.07.2017 zurückgestellt.