Sitzung: 14.06.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0365
Der Ausschussvorsitzende erteilt Bürgermeister Keller das Wort. Dieser
teilt mit, dass sich 120 verschiedene Architekturbüros zur Teilnahme am
Realisierungswettbewerb beworben hatten.
Der Ausschussvorsitzende lässt über den
Beschlussentwurf abstimmen.
Beschluss:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 85 „Im Wingert/ Am
Dachspfad“ in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung
mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält
die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 85 „Im Wingert/ Am Dachspfad“ in Friedberg
– Kernstadt, 1. Änderung“.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).
2. Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 85 „Im Wingert/ Am Dachspfad“, 1. Änderung einschließlich der Begründung (Anlage 1 und 2 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: