Beschluss: beschlossen

Der Ausschussvorsitzende erteilt Bürgermeister Keller das Wort. Dieser erläutert, dass die Stadt keine Windenergieanlagen auf dem gesamten Taunuskamm möchte u.a. weil diese das Ökosystem stören. Dem Vorranggebiet Bruchenbrücken könne zugestimmt werden, dem Vorranggebiet Winterstein nicht.

 

Der Ausschussvorsitzende erteilt Ausschussmitglied Güssgen-Ackva das Wort. Dieser spricht sich gegen eine weitere Versiegelung des Ackerlandes aus. Die Ausschussmitglieder Ertl und Weiß schließen sich den Ausführungen an.

 

Ausschussmitglied Stoll übernimmt auf Bitte des Ausschussvorsitzenden den Vorsitz  und erteilt diesem das Wort. Ausschussmitglied Seuß erklärt, dass eine Zustimmung zum Vorranggebiet Bruchenbrücken nicht bedeutet, dass naturschutzrechtliche Belange keine Beachtung finden.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Bey erklärt Bürgermeister Keller, dass der 15-km-Schutzbereich um die Anlagen der Deutschen Flugsicherung voraussichtlich auf einen 10-km-Schutzbereich verringert werden soll, dass jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch der 15-km-Schutzbereich gilt. Eine Einzelfallprüfung sei bei einem Bauvorhaben innerhalb der Schutzbereiche immer erforderlich.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, lässt der stellvertretende Ausschussvorsitzende Stoll über die Vorlage getrennt nach Vorranggebieten abstimmen:

 

1.   Vorranggebiet 7602 Bruchenbrücken: der Fläche wird zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 6  Nein 2  Enthaltung 0

 

2.   Vorranggebiet 7805 Winterstein:

Die Stadt Friedberg spricht sich – wie nahezu alle Taunusgemeinden – für eine Freihaltung des Taunus aus. Die Ausweisung des Gebietes wird deshalb wegen der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der weiteren erheblichen Konflikte abgelehnt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 7  Nein 1  Enthaltung 0

 

Auf Bitte des Ausschussvorsitzenden Seuß behält Ausschussmitglied Stoll die Sitzungsleitung.