Der Ausschussvorsitzende erteilt Bürgermeister Keller das Wort. Dieser
erläutert, dass die Stadt keine Windenergieanlagen auf dem gesamten Taunuskamm
möchte u.a. weil diese das Ökosystem stören. Dem Vorranggebiet Bruchenbrücken
könne zugestimmt werden, dem Vorranggebiet Winterstein nicht.
Der Ausschussvorsitzende erteilt Ausschussmitglied Güssgen-Ackva das
Wort. Dieser spricht sich gegen eine weitere Versiegelung des Ackerlandes aus.
Die Ausschussmitglieder Ertl und Weiß schließen sich den Ausführungen an.
Ausschussmitglied Stoll übernimmt auf Bitte des Ausschussvorsitzenden
den Vorsitz und erteilt diesem das Wort. Ausschussmitglied
Seuß erklärt, dass eine Zustimmung zum Vorranggebiet Bruchenbrücken nicht
bedeutet, dass naturschutzrechtliche Belange keine Beachtung finden.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Bey erklärt Bürgermeister Keller,
dass der 15-km-Schutzbereich um die Anlagen der Deutschen Flugsicherung
voraussichtlich auf einen 10-km-Schutzbereich verringert werden soll, dass
jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch der 15-km-Schutzbereich gilt. Eine
Einzelfallprüfung sei bei einem Bauvorhaben innerhalb der Schutzbereiche immer
erforderlich.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, lässt der
stellvertretende Ausschussvorsitzende Stoll über die Vorlage getrennt nach
Vorranggebieten abstimmen:
1.
Vorranggebiet
7602 Bruchenbrücken: der Fläche wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 6 Nein 2 Enthaltung 0
2.
Vorranggebiet
7805 Winterstein:
Die Stadt Friedberg spricht sich – wie nahezu alle Taunusgemeinden –
für eine Freihaltung des Taunus aus. Die Ausweisung des Gebietes wird deshalb
wegen der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der weiteren erheblichen
Konflikte abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 7 Nein 1 Enthaltung 0
Auf Bitte des Ausschussvorsitzenden Seuß behält Ausschussmitglied Stoll
die Sitzungsleitung.