Beschluss:

 

1.      Der im Beschluss vom 13.10.2016 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Südlich der Königsberger Straße“, 1. Änderung, beschlossene Geltungsbereich wird @->um die Grundstücke „Königsberger Straße 20“ und „Am Dachspfad 24“ reduziert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 „Südlich der Königsberger Straße“, 1. Änderung, ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Stadtverordnetenbeschlusses.

 

2.      Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „Südlich der Königsberger Straße“, 1. Änderung, einschließlich der Begründung (Anlage 2 und 3 der Vorlage), wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: