Sitzung: 29.06.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0365
Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Götz verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 85 „Im Wingert/ Am
Dachspfad“ in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung
mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält
die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 85 „Im Wingert/ Am Dachspfad“ in Friedberg
– Kernstadt, 1. Änderung“.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).
2. Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 85 „Im Wingert/ Am Dachspfad“, 1. Änderung einschließlich der Begründung (Anlage 1 und 2 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: