Sitzung: 29.06.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0348
Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Götz verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
1.
Der im
Beschluss vom 13.10.2016 zur Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 19 „Südlich der Königsberger Straße“, 1.
Änderung, beschlossene Geltungsbereich
wird um die Grundstücke
„Königsberger Straße 20“ und „Am Dachspfad 24“ reduziert. Der Geltungsbereich
des Bebauungsplanes Nr. 19 „Südlich der Königsberger Straße“, 1. Änderung, ist
im anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil
des Stadtverordnetenbeschlusses.
2. Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „Südlich der Königsberger Straße“, 1. Änderung, einschließlich der Begründung (Anlage 2 und 3 der Vorlage), wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: