Stellvertretende Stadtverordnetenvorsteherin Götz verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Beschluss:

 

1.      Der im Beschluss  vom 13.10.2016  zur Änderung  des Bebauungsplanes Nr. 19 „Südlich der Königsberger Straße“, 1. Änderung,  beschlossene Geltungsbereich wird @->um die Grundstücke „Königsberger Straße 20“ und „Am Dachspfad 24“ reduziert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 „Südlich der Königsberger Straße“, 1. Änderung, ist im anliegenden Lageplan (Anlage 1) dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Stadtverordnetenbeschlusses.

 

2.      Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 19 „Südlich der Königsberger Straße“, 1. Änderung, einschließlich der Begründung (Anlage 2 und 3 der Vorlage), wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: