Anfrage:

 

1. Wann wurden Gespräche mit der Südzucker AG bezüglich einer Überlassung des Flurstückes 131/1

 geführt und wie ist der Sachstand in der Angelegenheit?

 

2. Wie ist der Sachstand der planungsrechtlichen Voraussetzung? Mit der Schaffung der Voraussetzung

 wurde der Magistrat durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung beauftragt.

 

Bürgermeister Keller beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Zu 1.:

Teile des Geländes wurden von der Stadt im Vorgriff zum Verfahren zur Ortsumgehung Fauerbach im Jahr 2000 erworben.

Wegen des darüber hinaus notwendigen Grunderwerbs fand bereits im Juni 2016 ein Gespräch mit der Südzucker AG statt. Vor der Vertiefung der Grunderwerbsverhandlungen ist die Konkretisierung der städtischen Planung notwendig. Deshalb ist ein nächstes Gespräch mit Fortschreiten der Planung vorgesehen.

 

Zu 2.:

Derzeit laufen die vorbereitenden Schritte, die vor einem Bebauungsplanverfahren abzuarbeiten sind. Neben der Planung für den Sportplatz soll das nördlich gelegene Wohngebiet („Unter dem Städter Weg“) nach Süden erweitert werden.

 

Der Kontakt zum Regionalverband bezüglich der nötigen Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans wurde bereits im Sommer 2016 hergestellt.

 

Gleichzeitig ist eine Anfrage an den Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen gestellt worden. Dadurch, dass der Bereich in einem Bombenabwurfgebiet liegt, muss eine Sondierung erfolgen.

 

Ein Lärmgutachten ist aufgrund der Annäherung von Sport- und empfindlichen Nutzungen (Wohnen) zwingend notwendig und beauftragt.

Nach Inkrafttreten der Änderungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung mit einer Erhöhung der Grenzwerte müssen diese durch den Lärmgutachter noch eingearbeitet werden.

 

Notwendig sind außerdem landschaftspflegerische Untersuchungen; nach Einholung eines Kostenangebots ist die Südzucker AG zwecks Kostenübernahme angefragt worden. Die Rückmeldung steht noch aus.

 

Die Vermessung des Geländes ist beauftragt.

 

Der Kreisarchäologe wurde betreffs einer Stellungnahme zu möglichen historischen Vorkommen angefragt.

 

Der Vorentwurf der Planung wird derzeit überarbeitet. Dieser fließt in die zweite Phase des Lärmgutachtens ein.

 

Für den Sportplatz stehen derzeit Planungskosten in Höhe von 85.000,00 Euro aus dem Haushalt 2016 zur Verfügung. Davon wurden bereits Mittel in Höhe von 714,00 Euro verausgabt und weitere Planungsaufträge (z.B. Lärmschutzgutachten) erteilt, die aktuell jedoch noch nicht alle abgerechnet sind. Zudem sind im Haushalt 2017 für den Finanzplan 2018 Baukosten in Höhe von 730.000 € für einen Kunstrasenplatz am Standort des bisherigen Platzes vorgesehen.

 

Bürgermeister Keller weist darauf hin, dass die Kosten für einen neuen Sportplatz nördlich des bisherigen Sportplatzes mindestens doppelt so hoch ausfallen könnten, da auf dieser Fläche noch keinerlei Infrastruktur wie Kanal, Drainage, Strom, Flutlichtmasten, Wege, Umzäunung usw. vorhanden sei und möglicherweise auch ein Teilankauf des Grundstückes vom bisherigen Eigentümer nötig werden könnte.

 

Die Einbringung einer Vorlage mit möglichen Alternativen soll noch in diesem Jahr erfolgen.