Anfrage:
1. Wann wurden Gespräche mit der Südzucker AG bezüglich einer Überlassung
des Flurstückes 131/1
geführt und wie ist der
Sachstand in der Angelegenheit?
2. Wie ist der Sachstand der planungsrechtlichen Voraussetzung? Mit der
Schaffung der Voraussetzung
wurde der Magistrat durch
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung beauftragt.
Bürgermeister Keller
beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1.:
Teile des Geländes
wurden von der Stadt im Vorgriff zum Verfahren zur Ortsumgehung Fauerbach im
Jahr 2000 erworben.
Wegen des darüber
hinaus notwendigen Grunderwerbs fand bereits im Juni 2016 ein Gespräch mit der
Südzucker AG statt. Vor der Vertiefung der Grunderwerbsverhandlungen ist die
Konkretisierung der städtischen Planung notwendig. Deshalb ist ein nächstes
Gespräch mit Fortschreiten der Planung vorgesehen.
Zu 2.:
Derzeit laufen die
vorbereitenden Schritte, die vor einem Bebauungsplanverfahren abzuarbeiten
sind. Neben der Planung für den Sportplatz soll das nördlich gelegene
Wohngebiet („Unter dem Städter Weg“) nach Süden erweitert werden.
Der Kontakt zum
Regionalverband bezüglich der nötigen Änderung des Regionalen
Flächennutzungsplans wurde bereits im Sommer 2016 hergestellt.
Gleichzeitig ist
eine Anfrage an den Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen gestellt worden.
Dadurch, dass der Bereich in einem Bombenabwurfgebiet liegt, muss eine
Sondierung erfolgen.
Ein Lärmgutachten
ist aufgrund der Annäherung von Sport- und empfindlichen Nutzungen (Wohnen)
zwingend notwendig und beauftragt.
Nach Inkrafttreten
der Änderungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung mit einer Erhöhung der
Grenzwerte müssen diese durch den Lärmgutachter noch eingearbeitet werden.
Notwendig sind
außerdem landschaftspflegerische Untersuchungen; nach Einholung eines
Kostenangebots ist die Südzucker AG zwecks Kostenübernahme angefragt worden.
Die Rückmeldung steht noch aus.
Die Vermessung des
Geländes ist beauftragt.
Der Kreisarchäologe
wurde betreffs einer Stellungnahme zu möglichen historischen Vorkommen
angefragt.
Der Vorentwurf der
Planung wird derzeit überarbeitet. Dieser fließt in die zweite Phase des
Lärmgutachtens ein.
Für den Sportplatz
stehen derzeit Planungskosten in Höhe von 85.000,00 Euro aus dem Haushalt 2016
zur Verfügung. Davon wurden bereits Mittel in Höhe von 714,00 Euro verausgabt
und weitere Planungsaufträge (z.B. Lärmschutzgutachten) erteilt, die aktuell
jedoch noch nicht alle abgerechnet sind. Zudem sind im Haushalt 2017 für den
Finanzplan 2018 Baukosten in Höhe von 730.000 € für einen Kunstrasenplatz am
Standort des bisherigen Platzes vorgesehen.
Bürgermeister Keller
weist darauf hin, dass die Kosten für einen neuen Sportplatz nördlich des
bisherigen Sportplatzes mindestens doppelt so hoch ausfallen könnten, da auf
dieser Fläche noch keinerlei Infrastruktur wie Kanal, Drainage, Strom,
Flutlichtmasten, Wege, Umzäunung usw. vorhanden sei und möglicherweise auch ein
Teilankauf des Grundstückes vom bisherigen Eigentümer nötig werden könnte.
Die Einbringung
einer Vorlage mit möglichen Alternativen soll noch in diesem Jahr erfolgen.