Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Stadtverordnetenvorsteher Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.

 

Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt teil.

 

Beschluss:

 

Folgende Straßennamen werden für den Bebauungsplan Nr. 89 „Steinern Kreuzweg“ vergeben:

 

Planstraße A: Heinrich-Busold-Straße

Planstraße B: Am Römerlager

Planstraße C: Münzweg

Planstraße D: Limesweg


Abstimmungsergebnis: