Sitzung: 18.05.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 16-21/0325
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender verweist auf § 25 HGO -Widerstreit der Interessen-.
Es nehmen alle Stadtverordneten an der Beratung und Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungspunkt teil.
Beschluss:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 2 „Haingraben/
Bahnhofspassage“ in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in
Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das
Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 2 Haingraben/
Bahnhofspassage“ in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung“.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).
2. Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 Haingraben/ Bahnhofspassage“, 1. Änderung einschließlich der Begründung (Anlage 1 und 2 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: