Sitzung: 18.05.2017 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
1. Gemäß
§ 113 HGO legt der Magistrat, nach Abschluss der Prüfung durch das Revisionsamt,
den Jahresabschluss 2011 gem. § 114 HGO der Stadtverordnetenversammlung zur
Abstimmung vor:
1.1. Die
im Haushaltsjahr 2011 festgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben
gem. § 100 HGO in Höhe von 1.545.619,20 € werden beschlossen.
Die Deckung erfolgte durch Minderaufwendungen anderer Budgets.
1.2. Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 114 HGO den Jahresabschluss 2011
und den Schlussbericht des Revisionsamtes und erteilt dem Magistrat die
Entlastung.
Abstimmungsergebnis: