Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1..        Gemäß § 113 HGO legt der Magistrat, nach Abschluss der Prüfung durch das Revisionsamt, den Jahresabschluss 2011 gem. § 114 HGO der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vor:

 

1.1.       Die im Haushaltsjahr 2011 festgestellten über- und außerplanmäßigen Ausgaben

gem. § 100 HGO in Höhe von 1.545.619,20 € werden beschlossen. Die Deckung erfolgte durch Minderaufwendungen anderer Budgets.

 

1.2.       Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 114 HGO den Jahresabschluss 2011 und den Schlussbericht des Revisionsamtes und erteilt dem Magistrat die Entlastung.


Abstimmungsergebnis: