Sitzung: 04.05.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 16-21/0325
Nachdem aus dem
Gremium Bedauern über die Schließung des Kinos geäußert wurde, erklärt
Bürgermeister Keller, dass bereits Investoren an ihn herangetreten seien, die
ein neues Kino in Friedberg eröffnen möchten.
Nachdem kein
Diskussionsbedarf mehr besteht, lässt der Ausschussvorsitzende über den
Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss:
1.
Der Bebauungsplan Nr. 2 „Haingraben/
Bahnhofspassage“ in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in
Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das
Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 2 Haingraben/
Bahnhofspassage“ in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung“.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).
2. Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 Haingraben/ Bahnhofspassage“, 1. Änderung einschließlich der Begründung (Anlage 1 und 2 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.
Abstimmungsergebnis: