Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Nachdem aus dem Gremium Bedauern über die Schließung des Kinos geäußert wurde, erklärt Bürgermeister Keller, dass bereits Investoren an ihn herangetreten seien, die ein neues Kino in Friedberg eröffnen möchten.

 

Nachdem kein Diskussionsbedarf mehr besteht, lässt der Ausschussvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen:

 

Beschluss:

 

1.     Der Bebauungsplan Nr. 2 „Haingraben/ Bahnhofspassage“ in Friedberg – Kernstadt wird gem. § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geändert. Das Planverfahren erhält die Bezeichnung „Bebauungsplanes Nr. 2 Haingraben/ Bahnhofspassage“ in Friedberg – Kernstadt, 1. Änderung“.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung ist im anliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1 der Vorlage).

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2.     Mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2 Haingraben/ Bahnhofspassage“, 1. Änderung einschließlich der Begründung (Anlage 1 und 2 der Vorlage) wird die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt. Die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Auslegung eingeholt.


Abstimmungsergebnis: