Beschluss: zurückgestellt

Ausschussvorsitzende Götz verweist auf § 25 HGO - Widerstreit der Interessen -.

 

Sie erklärt, dass die Ausschussmitglieder, die von § 25 HGO betroffen sind zwar den Sachstandsbericht des Bürgermeisters vernehmen, allerdings an der weiteren Beratung dieser Thematik nicht teilnehmen dürfen. Aus diesem Grund schlägt Vorsitzende Götz vor, die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes getrennt in zwei Abschnitten vorzunehmen. Die Abschnitte werden wie folgt untergliedert:

 

1. Sachstandsbericht

2. Beratung

 

Seitens der Ausschussmitglieder ergehen keine Einwände gegen die abschnittsweise Behandlung des Tagesordnungspunktes.

 

1. Sachstandsbericht

 

Bürgermeister Keller rekapituliert den seitherigen Sachstand:

 

• 07.07.2016: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Teileinziehung einer Teilfläche der

Wilhelm-Leuschner-Straße zum Zweck der Schaffung eines Campus für die THM

 

• 16.07.2016: Ankündigung der Teileinziehung in der Wetterauer Zeitung nach § 6 Abs. 2 HStrG

 

• 17.09.2016: Bekanntmachung in der Wetterauer Zeitung über die Teileinziehung und Umwidmung ab

18.10.2016

 

• November 2016: Auftrag des Ordnungsamtes an das Büro IMB-Plan zur Durchführung der

Verkehrsuntersuchung (nach hausinterner Klärung des Finanzbedarfs und der Mittelverfügbarkeit)

 

• Oktober 2016: Eingang von Widersprüchen

 

• Auswertung der Widersprüche:

 

a. Widersprüche von unmittelbaren Nachbarn aus der Wilhelm-Leuschner-Straße und der Friedrich-Ebert-

 Straße liegen nicht vor.

 

b. Die Widersprüche stammen von AnwohnerInnen aus der Kettelerstraße, der Straße Am Edelspfad

 sowie Am Dachspfad

 

• 06.03.2017: Gespräch mit IMB-Plan und der Straßenverkehrsbehörde mit folgenden Ergebnissen:

 

1. Wegen der vorlesungsfreien Zeit und der daran anschließenden Osterferien soll die Verkehrszählung

 nach Ostern durchgeführt werden.

 

2. IMB-Plan wird – auch unter Zugrundelegung der Untersuchung aus dem Jahr 2014 – explizit

 herausarbeiten, inwiefern  das Straßenteilstück entbehrlich ist, und zwar

 

a. bezüglich der  Parkplatzsituation

 

b. bezüglich des fließenden Verkehrs und der Verkehrsbeziehungen

 

3. Die Straßenverkehrsbehörde wird eine Erhebung der öffentlichen Parkplätze im Bereich zwischen

 Karlsbader und Königsberger Straße vornehmen.

 

Nach Vorliegen der Ergebnisse werden die Widerspruchsführer eine straßenbezogene Stellungnahme mit der Bitte um Mitteilung erhalten, ob sie am Widerspruch festhalten. Sollte dies der Fall sein, erfolgt die Weiterleitung der Widersprüche an den Anhörungsausschuss des Wetteraukreises zur Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO.

Daran schließt sich die Erstellung der Widerspruchsbescheide an. Danach besteht für die Widerspruchsführer grundsätzlich die Möglichkeit der Klageerhebung.

 

2. Beratung

 

Folgende Personen verlassen aufgrund des § 25 HGO - Widerstreit der Interessen - den Sitzungssaal:

 

Ÿ Ausschussmitglied Weiberg

Ÿ Stellv. Ausschussmitglied Uebelacker

Ÿ Stellv. Stadtverordnetenvorsteher Cellarius

Ÿ Stellv. Stadtverordnetenvorsteherin Eisenhardt

Ÿ Stadtrat Fenske

Ÿ Stadtrat Janke

 

Bürgermeister Keller beantwortet einige Fragen der Ausschussmitglieder und sagt zu, dass eine Zwischeninformation an die Anwohner erfolgt.