Ausschussvorsitzende
Götz verweist auf § 25 HGO - Widerstreit
der Interessen -.
Sie erklärt, dass die Ausschussmitglieder, die von § 25 HGO betroffen sind zwar den Sachstandsbericht des Bürgermeisters vernehmen, allerdings an der weiteren Beratung dieser Thematik nicht teilnehmen dürfen. Aus diesem Grund schlägt Vorsitzende Götz vor, die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes getrennt in zwei Abschnitten vorzunehmen. Die Abschnitte werden wie folgt untergliedert:
1. Sachstandsbericht
2. Beratung
Seitens der Ausschussmitglieder ergehen keine Einwände gegen die abschnittsweise Behandlung des Tagesordnungspunktes.
1. Sachstandsbericht |
Bürgermeister Keller rekapituliert den seitherigen Sachstand:
• 07.07.2016: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Teileinziehung einer Teilfläche der
Wilhelm-Leuschner-Straße zum Zweck der Schaffung eines Campus für die THM
• 16.07.2016: Ankündigung der Teileinziehung in der Wetterauer Zeitung nach § 6 Abs. 2 HStrG
• 17.09.2016: Bekanntmachung in der Wetterauer Zeitung über die Teileinziehung und Umwidmung ab
18.10.2016
• November 2016: Auftrag des Ordnungsamtes an das Büro IMB-Plan zur Durchführung der
Verkehrsuntersuchung (nach hausinterner Klärung des Finanzbedarfs und der Mittelverfügbarkeit)
• Oktober 2016: Eingang von Widersprüchen
• Auswertung der Widersprüche:
a. Widersprüche von unmittelbaren Nachbarn aus der Wilhelm-Leuschner-Straße und der Friedrich-Ebert-
Straße liegen nicht vor.
b. Die Widersprüche stammen von AnwohnerInnen aus der Kettelerstraße, der Straße Am Edelspfad
sowie Am Dachspfad
• 06.03.2017: Gespräch mit IMB-Plan und der Straßenverkehrsbehörde mit folgenden Ergebnissen:
1. Wegen der vorlesungsfreien Zeit und der daran anschließenden Osterferien soll die Verkehrszählung
nach Ostern durchgeführt werden.
2. IMB-Plan wird – auch unter Zugrundelegung der Untersuchung aus dem Jahr 2014 – explizit
herausarbeiten, inwiefern das Straßenteilstück entbehrlich ist, und zwar
a. bezüglich der Parkplatzsituation
b. bezüglich des fließenden Verkehrs und der Verkehrsbeziehungen
3. Die Straßenverkehrsbehörde wird eine Erhebung der öffentlichen Parkplätze im Bereich zwischen
Karlsbader und Königsberger Straße vornehmen.
Nach Vorliegen der Ergebnisse werden die Widerspruchsführer eine straßenbezogene Stellungnahme mit der Bitte um Mitteilung erhalten, ob sie am Widerspruch festhalten. Sollte dies der Fall sein, erfolgt die Weiterleitung der Widersprüche an den Anhörungsausschuss des Wetteraukreises zur Durchführung des Vorverfahrens nach § 68 VwGO.
Daran schließt sich die Erstellung der Widerspruchsbescheide an. Danach besteht für die Widerspruchsführer grundsätzlich die Möglichkeit der Klageerhebung.
2. Beratung |
Folgende Personen verlassen aufgrund des § 25 HGO - Widerstreit der Interessen - den Sitzungssaal:
Ausschussmitglied Weiberg
Stellv. Ausschussmitglied Uebelacker
Stellv. Stadtverordnetenvorsteher Cellarius
Stellv. Stadtverordnetenvorsteherin Eisenhardt
Stadtrat Fenske
Stadtrat Janke
Bürgermeister Keller beantwortet einige Fragen der Ausschussmitglieder und sagt zu, dass eine Zwischeninformation an die Anwohner erfolgt.