Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Antragstext:

 

Prüfauftrag Tempo 30 km/h aufgrund gesetzlicher Änderung

 

Der Magistrat bzw. die Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, die Thematik „Tempo 30“ im Stadtgebiet aufgrund der jüngsten Änderung der Straßenverkehrsordnung neu aufzugreifen. Der Stadtverordnetenversammlung soll bis 31. Mai 2017 eine Übersicht vorgelegt werden, ob und ggf. an welchen Stellen im Stadtgebiet die Anordnung von Tempo 30 nach der neuen Rechtslage aus städtischer Sicht (vorbehaltlich der Stellungnahme weiterer noch zu beteiligender Behörden, z. B. Polizei) nun (neu) möglich erscheint.

 

 

Stadtverordneter E. Wagner begründet den Antrag.

 

Fraktionsvorsitzender Durchdewald stellt folgenden Änderungsantrag:

 

Die UWG-Fraktion beantragt, den Antrag um folgenden Passus zu ergänzen:

 

Im Zusammenhang mit der Prüfung Tempo 30-Regelungen soll ebenfalls geprüft werden, wo eventuell zeitlich befristete Tempo 30-Regelungen sinnvoll sind (Beispiel Grundschule Fauerbach).

 

Fraktionsvorsitzende Götz erklärt sich einverstanden, dass die Frist für die Vorlage der Übersicht bis zu den Sommerferien verlängert werden soll.

 

 

Beschluss:

 

Prüfauftrag Tempo 30 km/h aufgrund gesetzlicher Änderung

 

Der Magistrat bzw. die Straßenverkehrsbehörde wird gebeten, die Thematik „Tempo 30“ im Stadtgebiet aufgrund der jüngsten Änderung der Straßenverkehrsordnung neu aufzugreifen. Der Stadtverordnetenversammlung soll bis zu den Sommerferien eine Übersicht vorgelegt werden, ob und ggf. an welchen Stellen im Stadtgebiet die Anordnung von Tempo 30 nach der neuen Rechtslage aus städtischer Sicht (vorbehaltlich der Stellungnahme weiterer noch zu beteiligender Behörden, z. B. Polizei) nun (neu) möglich erscheint.

Im Zusammenhang mit der Prüfung Tempo 30-Regelungen soll ebenfalls geprüft werden, wo eventuell zeitlich befristete Tempo 30- Regelungen sinnvoll sind (Beispiel Grundschule Fauerbach).


Abstimmungsergebnis: