Anfrage:

 

Antrag der CDU-Fraktion 16-21/0065 Überarbeitung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes für die Feuerwehren der Stadt Friedberg

 

Der Antrag wurde in der Stadtverordnetenversammlung vom 07.07.2016 einstimmig beschlossen mit dem Ziel eine Überarbeitung des Bedarfs- und Entwicklungsplans der Feuerwehren bis November 2016 den Stadtverordneten vorzulegen.

 

Da uns bis dato von der Verwaltung weder der Wunsch auf Verlängerung noch eine Vorlage selbst übermittelt wurde, bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

 

  1. Warum wurde wie beschlossen keine Vorlage des Bedarfs- und Entwicklungsplans vorgelegt?
  2. Warum wurden wir über die Verzögerung nicht informiert?
  3. Wann wird die Neufassung des Bedarfs- und Entwicklungsplans zur Beratung vorgelegt?

 

Stadtrat Fenske trägt folgenden Sachstand des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 11.10.2016 sowie eine Abänderung hierzu vor:

 

„Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 07.07.2016 den Magistrat beauftragt, den Bedarfs- und Entwicklungsplan zu aktualisieren und den überarbeiteten Plan im November 2016 den Ausschüssen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Sachstand:

 

Der Bedarfs- und Entwicklungsplan wird im Moment überarbeitet. Eine Fortschreibung ist nicht möglich, da aufgrund rechtlicher Vorgaben eine grundlegende Überarbeitung erforderlich wird.

Hierbei ist eine objektive Bewertung des Gefährdungspotentials der Stadt vorzunehmen. Nach Festlegung eines in den rechtlichen Rahmen eingebundenen Sicherheitsstandards wird dieser mit der vorhanden Struktur verglichen und anhand dessen der heutige und mittelfristige Bedarf der Stadt ermittelt.

Aufgrund von Arbeitsüberlastungen geschieht dies allerdings nicht innerhalb der Arbeitszeit, sondern außerhalb der Arbeitszeit (in der Freizeit).

Die Überarbeitung eines solchen umfangreichen Werkes gestaltet sich sehr zeitaufwendig. Nachdem die Verwaltung den Entwurf erarbeitet hat, muss dieser noch eingehend in der Feuerwehr thematisiert werden.

Nach jetziger Lage kann der Bedarfs- und Entwicklungsplan nicht vor Anfang nächsten Jahres (voraussichtlich im April/Mai 2017) den parlamentarischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Wir bitten um Kenntnisnahme!“

 

 

Abänderung hierzu:

 

Da die Erarbeitung dieses umfangreichen Werkes sich sehr zeitaufwendig darstellt, ist mit der Vorlage keinesfalls vor Juni diesen Jahres zu rechnen.