Anfrage:
Antrag der
CDU-Fraktion 16-21/0065 Überarbeitung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes für
die Feuerwehren der Stadt Friedberg
Der Antrag wurde in
der Stadtverordnetenversammlung vom 07.07.2016 einstimmig beschlossen mit dem
Ziel eine Überarbeitung des Bedarfs- und Entwicklungsplans der Feuerwehren bis
November 2016 den Stadtverordneten vorzulegen.
Da uns bis dato von
der Verwaltung weder der Wunsch auf Verlängerung noch eine Vorlage selbst
übermittelt wurde, bitten wir um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Warum wurde wie beschlossen keine
Vorlage des Bedarfs- und Entwicklungsplans vorgelegt?
- Warum wurden wir über die Verzögerung
nicht informiert?
- Wann wird die Neufassung des Bedarfs-
und Entwicklungsplans zur Beratung vorgelegt?
Stadtrat Fenske
trägt folgenden Sachstand des Amtes für öffentliche Sicherheit und Ordnung vom
11.10.2016 sowie eine Abänderung hierzu vor:
„Die
Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 07.07.2016 den Magistrat
beauftragt, den Bedarfs- und Entwicklungsplan zu aktualisieren und den überarbeiteten
Plan im November 2016 den Ausschüssen zur Beschlussfassung vorzulegen.
Sachstand:
Der Bedarfs- und
Entwicklungsplan wird im Moment überarbeitet. Eine Fortschreibung ist nicht
möglich, da aufgrund rechtlicher Vorgaben eine grundlegende Überarbeitung
erforderlich wird.
Hierbei ist eine
objektive Bewertung des Gefährdungspotentials der Stadt vorzunehmen. Nach
Festlegung eines in den rechtlichen Rahmen eingebundenen Sicherheitsstandards
wird dieser mit der vorhanden Struktur verglichen und anhand dessen der heutige
und mittelfristige Bedarf der Stadt ermittelt.
Aufgrund von
Arbeitsüberlastungen geschieht dies allerdings nicht innerhalb der Arbeitszeit,
sondern außerhalb der Arbeitszeit (in der Freizeit).
Die Überarbeitung
eines solchen umfangreichen Werkes gestaltet sich sehr zeitaufwendig. Nachdem
die Verwaltung den Entwurf erarbeitet hat, muss dieser noch eingehend in der
Feuerwehr thematisiert werden.
Nach jetziger Lage
kann der Bedarfs- und Entwicklungsplan nicht vor Anfang nächsten Jahres
(voraussichtlich im April/Mai 2017) den parlamentarischen Gremien zur
Beschlussfassung vorgelegt werden.
Wir bitten um
Kenntnisnahme!“
Abänderung
hierzu:
Da die Erarbeitung
dieses umfangreichen Werkes sich sehr zeitaufwendig darstellt, ist mit der
Vorlage keinesfalls vor Juni diesen Jahres zu rechnen.