Beschluss: zur Kenntnis genommen

Amtsleiterin Böhmerl und Einrichtungsleiter Hölzinger erhalten das Wort. Herr Hölzinger erläutert anhand der Powerpoint-Präsentation „Bericht zum Betrieb der Jugendfreizeiteinrichtung Junity für den Zeitraum 2014 und 2015“, die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zuging, die Zielgruppen, den pädagogischen Auftrag, die Öffnungszeiten und Arbeitszeiten des Teams des Junity.

 

Ebenso gibt er einen Überblick über die Nutzungen der Einrichtung durch verschiedenste Veranstaltungen (z.B. Bandcontests, BMX-Nacht, Medienmesse, formelle und informelle Gruppen) inklusive deren Frequentierung, die über die Jahre naturgemäßen Schwankungen unterliegt. Viele Veranstaltungsideen kommen von außen als Anregung hinein und es gibt zahlreiche Kooperationen und Vernetzungen mit Schulen und diversen anderen Einrichtungen (z.B. dem Bildungs- und Beschäftigungsträger RDW Wetterau wegen perspektivlosen Jugendlichen). Die Kommunikation der Jugendlichen und Bands untereinander, aber auch mit dem Personal der Jugendpflege findet zu einem großen Teil über Facebook statt.

 

Die Raumvergabe erfolgt nach entsprechenden Anfragen und einem Plan, die Altersbegrenzung liegt bei etwa 12-27 Jahre, es gab aber auch schon generationsübergreifende Angebote. Wichtig bei der Beurteilung von Anfragen sei immer, dass die Nutzung ins Konzept des Junity passen müsse, also in erster Linie ein jugendspezifisches Angebot sei.

 

Die Nutzungen selbst sind kostenfrei, lediglich der Getränkebezug muss über das Haus erfolgen, Essen kann nach Absprache mitgebracht werden, jedoch kein Fremdalkohol. Nach Inbetriebnahme des Junity gab es zunächst ein komplettes Alkoholverbot, sowie später eine „Zwei-Bier-Regelung“, die per Stempel vom Personal dokumentiert und kontrolliert wurde. Die Erfahrungswerte zeigen, dass harte Alkoholika von Besuchern nur sehr selten auf dem Parkplatz konsumiert wurden und es bisher keine Probleme bei Veranstaltungen gab, von denen erst eine mit einem Securitydienst unterstützt wurde. Zudem gebe es noch keine Lärmbeschwerden aus dem Umfeld und auch kaum Sachbeschädigungen oder ähnliche Vorfälle.

 

Stadträtin Mühlenbeck und Amtsleiterin Böhmerl erläutern den neuen Magistratsbeschluss zur aus dem Nutzerkreis heraus beantragten Lockerung der „Zwei-Bier-Regelung“, der dem Personal vor Ort etwas mehr Handlungsspielraum eröffnet und aktuell zunächst als Testphase angelaufen ist. Das pädagogische Personal hat nun einen höheren Ermessensspielraum und kann im Hinblick auf den Alkoholkonsum auffällige Jugendliche gezielt ansprechen.

 

Zu den Neuerungen der letzten Jahre teilt Herr Hölzinger mit, dass sich inzwischen ein „Junity-Rat“ neu gebildet hat, der als Beteiligungs- und Mitbestimmungsorgan z.B. über die Mittelverteilung aus dem Etat mitentscheidet und als erste eigene Veranstaltung demnächst einen Flohmarkt von Jugendlichen organisieren wird.

 

Zu den Kapazitätsgrenzen des Junity erläutert er, dass mit mehr Personal natürlich noch mehr Förderung möglich wäre, es jedoch aufgrund der Einschränkungen durch den Brandschutz eine Höchstgrenze von 263 Personen, die sich gleichzeitig im Gebäude aufhalten dürfen, gibt. Der Außenbereich ist dahingehend noch nicht mit einbezogen, die Verwaltung arbeitet jedoch bereits an einer Erweiterung der beim Wetteraukreis zu beantragenden Genehmigung, um höhere Personenzahlen bei Großveranstaltungen, die z.B. das Gebäude inklusive des Außengeländes nutzen, aufnehmen zu können.

 

Der Ausschuss dankt für die Ausführungen, die Beantwortung zahlreicher Fragen, sowie dem gesamtem Team für dessen Arbeit und nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

 

Ausschussmitglied Wagner bittet im Anschluss um einen Bericht über die Frequentierung der dezentralen Jugendclubs in den Stadtteilen im Rahmen der nächsten Berichterstattung des Junity. Abteilungsleiter Umsonst sagt dies zu und berichtet über die Personalstruktur und -gewinnung der Honorarkräfte der Jugendclubs. Gemeinsame Projekte und ein regelmäßiger Austausch mit dem Junity finden innerhalb der städtischen Jugendpflege statt.


Abstimmungsergebnis: