Sitzung: 31.01.2017 Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Amtsleiterin Böhmerl und Einrichtungsleiter Hölzinger erhalten das Wort.
Herr Hölzinger erläutert anhand der Powerpoint-Präsentation „Bericht zum
Betrieb der Jugendfreizeiteinrichtung Junity für den Zeitraum 2014 und 2015“,
die den Ausschussmitgliedern mit der Einladung zur Sitzung zuging, die
Zielgruppen, den pädagogischen Auftrag, die Öffnungszeiten und Arbeitszeiten
des Teams des Junity.
Ebenso gibt er einen Überblick über die Nutzungen der Einrichtung durch
verschiedenste Veranstaltungen (z.B. Bandcontests, BMX-Nacht, Medienmesse,
formelle und informelle Gruppen) inklusive deren Frequentierung, die über die
Jahre naturgemäßen Schwankungen unterliegt. Viele Veranstaltungsideen kommen
von außen als Anregung hinein und es gibt zahlreiche Kooperationen und
Vernetzungen mit Schulen und diversen anderen Einrichtungen (z.B. dem Bildungs- und Beschäftigungsträger RDW
Wetterau wegen perspektivlosen Jugendlichen). Die Kommunikation der Jugendlichen und Bands untereinander,
aber auch mit dem Personal der Jugendpflege findet zu einem großen Teil über
Facebook statt.
Die Raumvergabe erfolgt nach entsprechenden Anfragen und einem Plan, die
Altersbegrenzung liegt bei etwa 12-27 Jahre, es gab aber auch schon
generationsübergreifende Angebote. Wichtig bei der Beurteilung von Anfragen sei
immer, dass die Nutzung ins Konzept des Junity passen müsse, also in erster
Linie ein jugendspezifisches Angebot sei.
Die Nutzungen selbst sind kostenfrei, lediglich der Getränkebezug muss
über das Haus erfolgen, Essen kann nach Absprache mitgebracht werden, jedoch
kein Fremdalkohol. Nach Inbetriebnahme des Junity gab es zunächst ein
komplettes Alkoholverbot, sowie später eine „Zwei-Bier-Regelung“, die per
Stempel vom Personal dokumentiert und kontrolliert wurde. Die Erfahrungswerte
zeigen, dass harte Alkoholika von Besuchern nur sehr selten auf dem Parkplatz
konsumiert wurden und es bisher keine Probleme bei Veranstaltungen gab, von
denen erst eine mit einem Securitydienst unterstützt wurde. Zudem gebe es noch
keine Lärmbeschwerden aus dem Umfeld und auch kaum Sachbeschädigungen oder
ähnliche Vorfälle.
Stadträtin Mühlenbeck und Amtsleiterin Böhmerl erläutern den neuen
Magistratsbeschluss zur aus dem Nutzerkreis heraus beantragten Lockerung der
„Zwei-Bier-Regelung“, der dem Personal vor Ort etwas mehr Handlungsspielraum
eröffnet und aktuell zunächst als Testphase angelaufen ist. Das pädagogische
Personal hat nun einen höheren Ermessensspielraum und kann im Hinblick auf den
Alkoholkonsum auffällige Jugendliche gezielt ansprechen.
Zu den Neuerungen der letzten Jahre teilt Herr Hölzinger mit, dass sich
inzwischen ein „Junity-Rat“ neu gebildet hat, der als Beteiligungs- und
Mitbestimmungsorgan z.B. über die Mittelverteilung aus dem Etat mitentscheidet
und als erste eigene Veranstaltung demnächst einen Flohmarkt von Jugendlichen
organisieren wird.
Zu den Kapazitätsgrenzen des Junity erläutert er, dass mit mehr Personal
natürlich noch mehr Förderung möglich wäre, es jedoch aufgrund der
Einschränkungen durch den Brandschutz eine Höchstgrenze von 263 Personen, die
sich gleichzeitig im Gebäude aufhalten dürfen, gibt. Der Außenbereich ist
dahingehend noch nicht mit einbezogen, die Verwaltung arbeitet jedoch bereits
an einer Erweiterung der beim Wetteraukreis zu beantragenden Genehmigung, um
höhere Personenzahlen bei Großveranstaltungen, die z.B. das Gebäude inklusive
des Außengeländes nutzen, aufnehmen zu können.
Der Ausschuss dankt für die Ausführungen, die Beantwortung zahlreicher
Fragen, sowie dem gesamtem Team für dessen Arbeit und nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Ausschussmitglied Wagner bittet im Anschluss um einen Bericht über die
Frequentierung der dezentralen Jugendclubs in den Stadtteilen im Rahmen der
nächsten Berichterstattung des Junity. Abteilungsleiter Umsonst sagt dies zu
und berichtet über die Personalstruktur und -gewinnung der Honorarkräfte der
Jugendclubs. Gemeinsame Projekte und ein regelmäßiger Austausch mit dem Junity
finden innerhalb der städtischen Jugendpflege statt.
Abstimmungsergebnis: