Stadtverordneter Herbst stellt folgenden

 

Änderungsantrag:

 

Der vorliegende Entwurf einer Satzung über die Gestaltung der baulichen Anlagen in der Altstadt Friedberg für den Bereich Kaiserstraße (Gestaltungssatzung) wird ohne die vom Ausschuss für Stadtentwicklung beschlossene Erweiterung beschlossen.

 

Stadtverordneter Uebelacker weist darauf hin, dass gem. § 25 Abs.1 Nr. 1 HGO niemand in haupt- oder ehrenamtlicher Tätigkeit in einer Angelegenheit beratend oder entscheidend mitwirken darf, wenn er durch die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil erlangen kann.

 

Es erfolgt eine kurze Sitzungsunterbrechung.

 

Nach erfolgter Sitzungsunterbrechung stellt Stadtverordnetenvorsteher Hollender fest, dass einige Stadtverordnete in Bezug auf diesen Tagesordnungspunkt von der Regelung des § 25 Abs. 1 Nr. 1 HGO betroffen sind. Da die Betroffenen an der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt teilgenommen haben, liegt ein Formfehler vor. Um den Formfehler zu heilen, wird der Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung abgesetzt und in der nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung unter Anwendung des § 25 HGO erneut behandelt.