Sitzung: 08.12.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 10, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0192
Beschluss:
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 92 „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“ – Teilbereich Friedberg, Gemarkung Ockstadt wird die vorliegende Veränderungssperre gemäß § 14 und
§ 16 BauGB mit dem Inhalt als Satzung beschlossen, dass
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
2. erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1 der Vorlage).
Abstimmungsergebnis: