Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 10, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 92 „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“ – Teilbereich Friedberg, Gemarkung Ockstadt wird die vorliegende Veränderungssperre gemäß § 14 und

§ 16 BauGB mit dem Inhalt als Satzung beschlossen, dass

 

1.      Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;

 

2.      erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

 

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan dargestellt (siehe Anlage 1  der Vorlage).


Abstimmungsergebnis: