Sitzung: 08.12.2016 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 10, Enthaltungen: 0
Vorlage: 16-21/0191
Beschluss:
(1)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg
beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Natur-
und Erholungsgebiet Winterstein“ – Teilbereich Friedberg.
(2)
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes
umfasst in der Gemarkung Ockstadt folgende Grundstücke: Flur 18 Flurstück 4/1,
Flur 19 Flurstück 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7/1, 8/4, 8/7, 9/1, 9/4, 10/7, 11, Flur 20
Flurstück 1/3, 2/3, 3/3, 3/6, 4, 5, 6, 7, 8, 9, Flur 21 Flurstück 1, 2, 3, 4,
5, Flur 22 Flurstück 1, 2, 3, 4, 5/1, Flur 23 Flurstück 1, 2, 31/, 3/2, Flur 24
Flurstück 1, 2, 3, 4, 5, 6, Flur 25 Flurstück 1, 2/1, 2/2, 3, 4, 5, 6, 7, 8/1,
8/2, 8/3, 8/4, Flur 26 Flurstück 1, 2, 3, 4/1, 4/2, Flur 27 Flurstück 1, 2,
Flur 28 Flurstück 1, 2, 3, 4, 5, 6, Flur 29 Flurstück 1, 2, 3, 4, Flur 32,
Flurstück 1/5, 1/9, 3/1, 3/6 sowie Flur 33 Flurstück 1/1, 1/2. Der räumliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der anliegenden Karte zu entnehmen;
diese ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.
(3)
Allgemeines Planziel ist die Sicherung und Stärkung
der Naherholungsfunktion des Gesamtareals Winterstein, indem die verschiedenen
Nutzungen wie bspw. Rad- und Wanderwege, Reitwege strukturiert und untereinander
sowie mit der Natur in Einklang gebracht werden. Darüber hinaus sollen neue
Biotopstrukturen geschaffen werden, die gleichzeitig der Gewinnung von
Ökopunkten für den Ausgleichsbedarf künftiger Bebauungspläne dienen, um somit
insbesondere den Verbrauch wertvoller Ackerflächen zu schonen. Ziel des
Bebauungsplanes ist auch die Ermittlung und Festlegung von geeigneten
Standorten für die mögliche Errichtung von Windenergieanlagen sowie von
Freihaltezonen für den Schutz des Weltkulturerbes Limes.
(4)
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im
zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.
Abstimmungsergebnis: