Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 10, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

(1)     Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Natur- und Erholungsgebiet Winterstein“ – Teilbereich Friedberg.

 

(2)     Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Ockstadt folgende Grundstücke: Flur 18 Flurstück 4/1, Flur 19 Flurstück 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7/1, 8/4, 8/7, 9/1, 9/4, 10/7, 11, Flur 20 Flurstück 1/3, 2/3, 3/3, 3/6, 4, 5, 6, 7, 8, 9, Flur 21 Flurstück 1, 2, 3, 4, 5, Flur 22 Flurstück 1, 2, 3, 4, 5/1, Flur 23 Flurstück 1, 2, 31/, 3/2, Flur 24 Flurstück 1, 2, 3, 4, 5, 6, Flur 25 Flurstück 1, 2/1, 2/2, 3, 4, 5, 6, 7, 8/1, 8/2, 8/3, 8/4, Flur 26 Flurstück 1, 2, 3, 4/1, 4/2, Flur 27 Flurstück 1, 2, Flur 28 Flurstück 1, 2, 3, 4, 5, 6, Flur 29 Flurstück 1, 2, 3, 4, Flur 32, Flurstück 1/5, 1/9, 3/1, 3/6 sowie Flur 33 Flurstück 1/1, 1/2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der anliegenden Karte zu entnehmen; diese ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses.

 

(3)     Allgemeines Planziel ist die Sicherung und Stärkung der Naherholungsfunktion des Gesamtareals Winterstein, indem die verschiedenen Nutzungen wie bspw. Rad- und Wanderwege, Reitwege strukturiert und untereinander sowie mit der Natur in Einklang gebracht werden. Darüber hinaus sollen neue Biotopstrukturen geschaffen werden, die gleichzeitig der Gewinnung von Ökopunkten für den Ausgleichsbedarf künftiger Bebauungspläne dienen, um somit insbesondere den Verbrauch wertvoller Ackerflächen zu schonen. Ziel des Bebauungsplanes ist auch die Ermittlung und Festlegung von geeigneten Standorten für die mögliche Errichtung von Windenergieanlagen sowie von Freihaltezonen für den Schutz des Weltkulturerbes Limes.

 

(4)     Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung.

 


Abstimmungsergebnis: